26.07.2010 | Redakteur: Bernd Maienschein

Die Kaskoversicherung muss nicht leisten, wenn ein Fahrzeugschaden auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen ist. Diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg zeigt, wie wichtig es ist, Mitarbeiter in punkto „formgerechte Ladungssicherung“ zu schulen und zu kontrollieren.
Das Landgericht wies mit Urteil vom 5.2.2010 (Az: 1 O 160/09) die Klage eines Transportunternehmens als Halterin eines Lkw-Anhängers im Güterverkehr gegen den eigenen Kaskoversicherer deshalb ab, weil es sich bei dem Vorfall nicht um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen als Einwirkung von außen gehandelt hatte.
Wichtig: Bei – versicherten – Unfallschäden handelt es sich um Schäden, die auf einem Ereignis beruhen, das unmittelbar und plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken. Nicht versichert sind dagegen Betriebsschäden, die durch normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler am Fahrzeug oder seinen Teilen entstehen. Betriebsschäden sind außerdem dadurch gekennzeichnet, dass eine innerbetriebliche Einwirkung vorlag.
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