Berufskraftfahrer Bis zu 70 % der Kosten zahlt der Staat
Transportunternehmen und Betreiber von Werkverkehren können sich in diesem Jahr noch bis zu 70 % der Weiterbildungskosten für ihre Fahrer vom Staat bezahlen lassen. Das gilt für freiwillige Weiterbildungen wie für die obligatorische Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
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Das Bundesamt für Güterverkehr hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Fördertöpfe für die Weiterbildung für Berufskraftfahrer noch gut gefüllt seien. Bedingung: Die Weiterbildung darf nicht rein theoretisch sein, sondern muss praktische Übungen enthalten. Erstmals wurde in der Förderrichtlinie in diesem Jahr dabei eigens festgehalten, dass der praktische Teil „in einem leistungsfähigen Simulator“ erfolgen kann, wie es heißt.
Simulatorgestütztes Training ist effektiv
„Auf diese Weise werden Sicherheitstrainings für Fahrer gleich dreifach attraktiv“, sagt Klaus Haller, Geschäftsführer von SiFaT Road Safety. Sein Unternehmen entwickelt und baut Lkw-Fahrsimulatoren für den professionellen Schulungseinsatz bei Speditionen, Werkverkehrs-Fuhrparks, Fahrschulen und Rettungsdiensten und bietet Firmen maßgeschneiderte Trainings an. „Das simulatorgestützte Fahrertraining ist besonders effizient, weil kein Lkw mehr bewegt werden muss und somit kein Diesel verbraucht wird, kein Verschleiß entsteht oder Lkw für die Übernahme von Aufträgen blockiert sind.“
Hinzu komme, dass Transportfirmen Unfälle und die damit verbundenen Folgekosten vermeiden. „Wenn jetzt noch der Staat zwischen 50 und 70 % der Weiterbildungskosten übernimmt, stehen Aufwand und Nutzen hier in einem idealen Verhältnis.“ Haller ergänzt: „Das Simulatortraining setzt sich auch deshalb mehr und mehr durch, weil Profi-Simulatoren heute extrem realitätsnah sind.“ Die SiFaT-Simulatoren werden beispielsweise mit Original-Fahrerkabinen von Mercedes, MAN oder Scania ausgestattet. „Das erhöht die Akzeptanz der Fahrer und den Lernerfolg.“
Förderhöhe richtet sich nach Unternehmensgröße
Entscheidend für die Höhe der Förderung ist die Größe des Unternehmens: Kleine Unternehmen erhalten die Höchstförderung von 70 % der Kosten. Sie dürfen bis zu 49 Personen beschäftigen und der Jahresumsatz darf 10 Mio. Euro nicht überschreiten. Mittlere Unternehmen erhalten 60 % der Kosten ersetzt – sie dürfen bis zu 249 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro aufweisen. Größere Unternehmen werden noch mit 50 % der Weiterbildungskosten gefördert.
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