Viele Arbeitnehmer nutzen die Faschingstage, um sich frei zu nehmen und zu feiern. Werden Urlaubsanträge nicht genehmigt, nehmen sich manche Mitarbeiter sogar selbst frei und melden sich krank, wie Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz, weiß: „Was viele für ein verzeihliches Kavaliersdelikt halten, ist in Wahrheit leider Betrug und damit ein ernst zu nehmender Straftatbestand.“
Das ausgelassene Feiern an Karneval wollen sich viele nicht entgehen lassen.
(Bild: Wikipedia/Team at Carneval.com Studios)
Scheinbar erkrankte Mitarbeiter sind für die Wirtschaft ein erhebliches Problem und das Phänomen durchaus nicht selten: Schätzungsweise 34 Mio. bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von Blaumachern – zum Schaden ihrer Kollegen, die die Mehrbelastung auffangen müssen, und am Ende auch des Arbeitgebers.
Unternehmer, die den Verdacht hegen, ein plötzlich erkrankter Mitarbeiter würde in Wahrheit ausgelassen feiern, statt das Bett zu hüten, sollten dennoch nicht tatenlos zusehen: Das negative Beispiel der Blaumacher demotiviert die ehrlichen Mitarbeiter, schädigt den gesamten Betrieb – und sorgt womöglich im nächsten Jahr für Nachahmer.
Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachweisen
Lentz rät Betroffenen davon ab, auf eigene Faust zu ermitteln: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen.“
Wer hingegen einen Detektiv einschaltet, hat gute Aussichten auf durchschlagenden Erfolg. „In den vergangenen beiden Jahren konnten wir bei rund 100 Einsätzen, die mit dem bunten Treiben der fünften Jahreszeit in Verbindung zu bringen waren, in 94 % den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachweisen“, so Lentz. Das spart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Unkosten, sondern auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses vor dem Arbeitsgericht.
Klare Worte aus der Chefetage helfen
Möchte der Arbeitgeber vermeiden möchte, dass sich derlei Vorgänge wiederholen, sollte er laut Lentz zum einen für ein gutes Betriebsklima sorgen, denn das ist die beste Versicherung gegen unmotivierte oder unehrliche Mitarbeiter. Zum anderen sollten sich Chefs nicht scheuen, klar deutlich zu machen: Wer krank ist, bleibt auf jeden Fall zuhause – und hat auch keine Kontrollen zu befürchten. Aber wer Krankheit vorschützt und damit anderen schadet, sollte nicht mit Nachsicht rechnen. „Unternehmen, die einen solchen Vorfall offen ansprechen, haben in der Regel auf Jahre hinaus keinen entsprechenden Ermittlungsbedarf mehr“, so Lentz.
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Stand vom 15.04.2021
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