Die Produkte und Dienstleistungen von Denios dienen dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Jetzt hat das Unternehmen das weltweit erste Leckagewarnsystem entwickelt. „SpillGuard“ deckt Leckagen auf, damit der Anwender rechtzeitig reagieren kann. Der kleine Leckagesensor warnt zuverlässig vor austretenden flüssigen Gefahrstoffen.
Wenn bei der Lagerung von Gefahrstoffgebinden auf Paletten oder Auffangwannen im Hochregallager etwas ausläuft, minimiert eine frühzeitige Reaktion das Unfallrisiko, Gesundheitsgefahren und hohe Folgekosten.
(Bild: Denios)
Wenn wassergefährdende Stoffe unentdeckt austreten, kann dies innerhalb kürzester Zeit fatale Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Um im Leckagefall rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, hat Denios jetzt das weltweit erste Leckagewarnsystem entwickelt. Das kompakt gebaute, autarke System kann in jede Ausführung der Auffangwanne integriert werden und ist einfach nachrüstbar. Bei Leckagen löst der „SpillGuard“ einen optischen und akustischen Alarm aus und sorgt so dafür, im Ernstfall reaktionsfähig zu bleiben.
Hält fünf Jahre durch
Das runde, mit einem Durchmesser von 110 mm einfach zu platzierende System verfügt nach der Aktivierung auf Knopfdruck über eine Lebensdauer von fünf Jahren. Genau wie bei handelsüblichen Rauchmeldern gelernt, signalisiert ein regelmäßiges rotes Signal eine einwandfreie Funktion, während ein lautes akustisches Signal rechtzeitig einen Austausch ankündigt. Kommt der Sensor mit flüssigen Gefahrstoffen in Berührung, wird für mindestens 24 h ein Alarm ausgelöst.
Der „SpillGuard“ ist für den Umgang mit allen gängigen Gefahrstoffen geeignet und kann auch im explosionsgefährdeten Bereich nach ATEX-Zone 1 eingesetzt werden. Eine Beständigkeitsliste gibt Auskunft darüber, welche Gefahrstoffe detektiert werden können. Falls Kunden darin Medien vermissen, testet Denios die Detektionsfähigkeit des „SpillGuards“ für entsprechende Flüssigkeiten in einem aussagekräftigen Labortest. So kann die Eignung des Leckagesystems auch für nicht aufgeführte Medien eindeutig nachgewiesen werden. ■
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Stand vom 15.04.2021
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