E-Commerce Der Zoll erkennt Excel-Listen bald nicht mehr an
Der deutsche Zoll hat für die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-rechtliche Behandlung von geringfügigen Sendungen bis 150 Euro die IT-Anwendung „Impost“ aufgebaut. Doch es gab Verzögerungen. Zum 15. Januar soll sie jetzt greifen.
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Seit Mitte des Jahres entfällt die Umsatzsteuerbefreiung für eingeführte Kleinsendungen unter 22 Euro Wert. Nachdem sich die deutsche zollseitige IT-Anwendung „Impost“ verzögert hatte und der Zoll zwischenzeitlich mit manuellen Übergangslösungen arbeiteten musste, soll „Impost“ jetzt aber zum 15. Januar 2022 in Betrieb genommen werden. Was bedeutet das für den E-Commerce?
Die bisher vom Zoll akzeptierten Excel-Listen werden in Kürze abgelöst.
Dakosy, das Hamburger Softwarehaus für Logistik, hat seine eigene Entwicklung für die Zollsoftware Zodiak GE abgeschlossen und ist eigenen Angaben zufolge zum Stichtag von „Impost“ startklar. Dem E-Commerce-Handel stehe damit von der ersten Stunde an eine automatisierte Lösung zur Verfügung, wie es heißt.
Jedes Paket durchläuft drei Prozesse
Die Herausforderung für den preissensitiven und auf kurze Lieferfristen ausgerichteten E-Commerce-Handel ist, das Massengeschäft zollseitig schnell und mit möglichst geringem Personalaufwand abzuwickeln. Dies erfordert einen hohen Automatisierungsgrad. Dakosy-Mann Lembke verdeutlicht den mehrstufigen Prozess: „Insgesamt muss jedes Paket während des Imports drei Verfahren durchlaufen – zunächst das Sicherheitsverfahren ICS, dann die summarische Anmeldung und abschließend die Abfertigung zum freien Verkehr. Letzteres wird künftig mit der IT-Anwendung ,Impost‘ abgebildet.“
Die Zollsoftware-Lösung von Dakosy führt jedes einzelne Paket automatisiert durch diese drei Zollverfahren. „Der Versender wird per Status über etwaige Abweichungen informiert, beispielsweise über eine Beschaumaßnahme. Gezielt kann das angeforderte Paket unter Tausenden von Einheiten identifiziert werden, sodass der Rest der Sendung von der Verzögerung nicht betroffen ist“, erklärt Lembke. Als Grundlage für die Zollanwendung werden lediglich die zollrelevanten Rohdaten zu den Sendungen benötigt, die beispielsweise per Schnittstelle oder im Excel-Format an Dakosy übermittelt werden.
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