Politik Deutschland und die Ampel: Es ist Lieferzeit!
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Die diesjährige Bundestagswahl und der ihr vorausgegangene Wahlkampf waren, gelinde gesagt, geprägt von Nebensächlichkeiten. Darauf bedacht, keine allzu radikale Abkehr von der bisherigen Politik der vergangenen 16 Jahre zu signalisieren, schienen die Kandidatinnen und Kandidaten echte inhaltliche Auseinandersetzungen zu meiden.

Vielleicht auch kein Wunder, wünschte sich eine Mehrheit laut ARD-Deutschland-Trend doch nur geringe Kurskorrekturen. In welche Richtung das Land nun voraussichtlich steuern wird, zeigt der kürzlich geschlossene Koalitionsvertrag zwischen SPD, den Grünen und der FDP. Hier meine Einschätzung, was die Ampelkoalition für die Zukunft des Logistik-Sektors im Hinblick auf Innovationskraft, seiner Wettbewerbsfähigkeit und seinem Beitrag zum Klimaschutz bedeutet.
Mehr Investitionen, keine neuen Steuern und weniger Bürokratie
Massiv investieren will die Ampelkoalition in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur. Reizvoll sind in diesem Zusammenhang die angekündigten „Superabschreibungen“ für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Der Vertrag verspricht auch den diskriminierungsfreien Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, eine lange überfällige und verschlafene Grundvoraussetzung, um die Potenziale der Digitalisierung flächendeckend zu realisieren.
Damit private und öffentliche Investitionen schneller umgesetzt werden können, sollen Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Angestrebt wird eine Halbierung der Verfahrensdauer. Der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen soll für Start-ups erleichtert werden. Zudem sollen höhere Schwellenwerte und voll digitale Steuerverfahren zum Abbau der Steuerbürokratie beitragen. Ein übergreifendes Bürokratieentlastungsgesetz, Praxischecks der Auswirkungen neuer regulatorischer Instrumente sowie das Versprechen, EU-Recht bürokratiearm umzusetzen, sollen die Bürokratielast insgesamt reduzieren. Konkret soll zum Beispiel zur bereits seit 2015 geltenden „One in, one out“-Regel, nach der im gleichen Maße, in dem Ministerien durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbauen, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden sollen, das „Once-Only-Prinzip“ eingeführt werden. Dieses auch von der EU zur Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarktes verfolgte Prinzip entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch, dass relevante Daten nur ein Mal hinterlegt werden müssen. Für Unternehmen soll ein bereits beschlossenes Basisdatenregister finanziert und schnell umgesetzt werden. Um das Anbieten grenzüberschreitender Dienstleistungen zu erleichtern, soll auf europäischer Ebene ein Echtzeitregister eingeführt werden. Man mag sich fragen, warum solche digitalen Register nicht bereits Standard sind, doch sie sind ein erster wichtiger Schritt, bürokratische Vorgänge zu beschleunigen.
Von Steuererhöhung ist im Vertrag nichts zu finden. Die Finanzierung der ambitionierten Vorhaben, so liest es sich zwischen den Zeilen, soll über die Schließung von Steuerlücken und die konsequentere Verfolgung von Steuerbetrug erfolgen. Ob das vor dem Hintergrund der 2023 wieder greifenden Schuldenbremse ausreichen wird, bleibt abzuwarten.
Gute Nachrichten für Start-up-Deutschland – aber reicht das?
Zentral zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sieht die Ampelkoalition die Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründungen, insbesondere von Start-ups. Zum Beispiel soll die KfW als „Innovations- und Investitionsagentur sowie als Co-Wagniskapitalgeber“ ausgebaut werden. Zusätzlich soll privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen, für die Start-up-Finanzierung mobilisiert werden können. Dies ist ein zentrales Argument für den Start-up-Standort Deutschland. Warum? Weil die Kapitalstärke der deutschen und europäischen VCs nicht zuletzt dadurch hinkt, dass Pensionskassen an einem Investment bisher rechtlich gehindert werden. Der Abbau dieser Barriere kann hoffnungsvoll stimmen, speziell für Start-up-Finanzierungen im Spätphasen- und Wachstumsbereich. Auf der anderen Seite sollen Gründungen erleichtert werden, durch „One-Stop-Shop“-Anlaufstellen, die Gründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen sollen.
Auch die in der Start-up-Szene heiß diskutierte Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll durch die Anhebung des Steuerfreibetrages verbessert werden. Doch sowohl dieser vage Vorschlag als auch die bisherige Reform adressieren nicht das Problem der anfallenden Steuerlast vor dem eigentlichen Exit des Start-ups. So bleiben die Beteiligungen weiter unattraktiv, ein klarer Nachteil für Deutschlands Gründerszene.
Die Ausgründungskultur an Universitäten soll ebenfalls durch Bundesmittel und entsprechende Initiativen gefördert werden. Spannend könnte auch die geplante Deutsche Agentur für Transfer und Innovation sein, die soziale und technologische Innovationen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen der angewandten Wissenschaften, kleinen und mittleren Universitäten, Start-ups und KMU entstehen, fördern soll. Gleichzeitig wird ein 3,5-Prozent-Ziel für den Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP ausgegeben, durchaus ein Sprung von den aktuellen circa 3,2 Prozent. Ausführlich geht der Vertrag darauf ein, wie der Zugang zu und der Austausch von Daten sowohl für die öffentliche Hand als auch Unternehmen durch ein Datengesetz beziehungsweise Forschungsdatengesetz erleichtert werden soll. Das stimmt hoffnungsvoll, kann eine verbesserte Datenpolitik doch den Wettbewerb im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle ankurbeln und Einstiegshürden auch für Logistik-Start-ups senken.
Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel mit bewährten und neuen Werkzeugen
Der Koalitionsvertrag verschreibt sich beim Klimaschutz dem Pariser Klimavertrag mit seinem 1,5-Grad-Ziel und den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Der Kohleausstieg bis 2030 steht der weiteren Nutzung von Gaskraftwerken als Übergangstechnologie gegenüber. Erfreulich ist die Abschaffung der EEG-Umlage über den Strompreis.
Umfangreich geht der Vertrag darauf ein, wie das Modell der Kreislaufwirtschaft gestärkt werden soll, indem Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden und Rezyklatmärkte gestärkt werden. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien, Elektromobilität und einem verstärkten Engagement im Bereich der Wasserstofftechnologien ist auch die Förderung des Schienenverkehrs interessant.
Nach jahrelangem Hin und Her zwischen Straße und Schiene geht es nun wieder stark in Richtung Schiene. Der Anteil des Schienengüterverkehrs soll bis 2030 auf 25 Prozent steigen, zudem sollen 75 Prozent des Schienennetzes bis dahin elektrifiziert sein. Im Straßenbau sollen vor allem Ingenieurbauwerke wie Brücken gefördert werden. Die Deutsche Bahn soll in eine neue Struktur überführt werden, in der die Infrastruktursparte ausgegliedert ist. Für neue Gewerbe- und Industrieanlagen soll eine Schienenanbindung verpflichtend geprüft werden. Die Modernisierung und Verschlankung der Deutschen Bahn ist für eine „starke Schiene“ notwendig. Eine Aufspaltung, wie bei Konzernen zuletzt oft gesehen, kann hier neue Kräfte freisetzen.
Die Lkw-Maut soll ab 2023 eine CO2-Differenzierung erhalten. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Auch der gewerbliche Güterverkehr ab 3,5 Tonnen wird künftig mit einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt, wobei eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis vermieden werden soll. Die Stärkung des Emissionshandels und des CO2-Preises ist als positiv zu bewerten. Sie dienen als wichtige Steuerungselemente für den Übergang zu nichtfossilen Antrieben, da sie externe Kosten von klimaschädlichem Verhalten einpreisen.
Unklar ist allerdings, ob für die ambitionierten Ziele rechtzeitig die notwendigen technologischen Innovationen in Form von Kraftwerken, Fahrzeugen und Kraftstoffen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. So wird die Nutzung vollelektrisch betriebener Lkw realistischer, die so nur noch kurze Strecken überbrücken müssen, was bereits jetzt mit der vorhandenen Technologie möglich ist. Dass der Ausbau der Schienennetze nicht über Nacht gelingt, ist natürlich auch klar.
Fazit: Kein „Weiter so“, aber auch kein „Hurra!“
Natürlich müssen sich Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierung erst einmal konkretisieren und materialisieren. Doch das Potenzial für einen klimagerechten Umbau der Wirtschaft, der gleichzeitig die Chancen für einen wirtschaftlichen Aufbruch nutzt, ist durchaus vorhanden. Weiterer Bürokratieabbau kann viel zur Förderung des beschworenen Gründergeistes beitragen. Bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde die Chance für eine echte Reform leider verpasst. Ob die Finanzierung aller Vorhaben gesichert ist, bleibt offen. Aus meiner Perspektive stellt der Vertrag eine pragmatische Mischung der verschiedenen politischen Lager dar und ist eine klare Abkehr vom stark verwaltenden Politikstil der Merkel-Ära. Jetzt ist die Ampel allerdings in der Pflicht zu liefern, damit Deutschland auch dank einer modernen Logistikbranche und innovativer Start-ups wirtschaftlich und gesellschaftlich den zentralen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode gewachsen ist. ■
* Matthias Friese ist Managing Partner bei Xpress Ventures, einem Logistik-Start-up Company Builder der Fiege Logistik Stiftung & Co. KG in 10119 Berlin, Tel. +49 2571 9990, matthias@xpress.ventures
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