Auffangwannen Die neue AwSV kommt zum 1. August 2017
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) tritt vollständig am 1. August 2017 in Kraft. Nutzer von Denios-Auffangwannen stehen jetzt und in Zukunft auf der sicheren Seite: Die Gewässerschutzeinrichtungen entsprechen allen technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen.
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In der neuen AwSV sind die bislang 16 Länderverordnungen in Deutschland zu einer einheitlichen Verordnung zusammengefasst worden. Eine Grundanforderung gemäß der neuen Verordnung besteht darin, dass Behälter, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden, während der gesamten Betriebszeit dicht sind. In den meisten Fällen sind diese Behälter Fässer oder Intermediate Bulk Container (IBC). Der Betreiber muss dafür sorgen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außerdem muss er Maßnahmen treffen, um eine Gewässerschädigung abzuwenden. Besonders beim Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet das konkret: Es muss Einrichtungen geben, die bei einem Unfall auslaufende wassergefährdende Stoffe ohne menschliches Zutun zurückhalten.
Sicherheit rundum gedacht
Eine Auffangwanne ist klassischer Weise eine solche „Einrichtung“ zur Rückhaltung wassergefährdender Substanzen. Bereits bei der Herstellung des hauseigenen Auffangwannensortiments legt Denios eigenen Angaben zufolge größten Wert auf die Einhaltung geltender Normen und Gesetze. Aus diesem Grund entsprechen die Auffangwannen dieses Herstellers bereits jetzt den Anforderungen der AwSV und bieten somit heute und in Zukunft die bestmögliche Sicherheit für Kunden.
Anlagen, die sich bereits im Bestand des Betreibers befinden, unterliegen je nach Größe und Komplexität den vor dem Inkrafttreten der AwSV geltenden Bestimmungen. Im Zweifelsfall helfen örtliche Behörden oder der Denios-Fachberater weiter. Der hilft natürlich auch bei der Auswahl der richtigen Auffangwanne.
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