EU-Wegekostenrichtlinie DSLV warnt vor Kostensteigerungen durch EU-Wegekostenrichtlinie
Am vergangenen Freitag hat der EU-Verkehrsministerrat in Luxemburg einen Kompromiss zur Einführung einer neuen EU-Wegekostenrichtlinie beschlossen. Nach Ansicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), Bonn, trägt dieser in keiner Weise zu einer fairen Anlastung der externen Kosten im Straßengüterverkehr bei.
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Vielmehr ebne er den Weg für einen Flickenteppich unterschiedlicher Gebührenmodelle in Europa, was zu einem enormen Kostenschub für die gesamte Wirtschaft führen wird. Davon sei in erster Linie Deutschland betroffen, weil nur die wenigsten europäischen Staaten Mautgebühren erheben. Angesichts ihrer desolaten Ertragslage könnten Speditions- und Transportunternehmen jedoch keine Mehrbelastung verkraften.
EU-Wegekostenrichtlinie ohne Zweckbindung der Maut
In einer ersten Stellungnahme zum neuen Richtlinienentwurf kritisiert der Verband insbesondere die fehlende Zweckbindung der zusätzlichen Mauteinnahmen. Danach dürfen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie diese zum Erhalt und Ausbau ihrer Infrastruktur verwenden oder in den allgemeinen Staatshaushalt fließen lassen. Ebenso ist ihnen freigestellt, die Gebühr für Lkw ab 3,5 oder 12 t zu erheben.
Die Entscheidungsbefugnis darüber darf nach Ansicht des DSLV auf keinen Fall im Ermessen der Einzelstaaten liegen. Die Gefahr, das Gebührenmodell zur Haushaltsanierung einzusetzen, sei viel zu groß.
Wegekostenrichtlinie erlaubt alte Staumaut unter neuer Bezeichnung
Zwar ist der Verkehrsministerrat der Forderung des DSLV nachgekommen und sieht Staukosten nicht mehr als externen Kostenfaktor an. Dafür soll die Maut aber zeitlich differenziert mit Aufschlägen von bis zu 175% als reine Lenkungsabgabe erhoben werden.
„Das ist nichts anderes als die alte Staumaut unter neuer Bezeichnung“, empört sich DSLV-Präsident Mathias Krage. „Wenn ein Mitgliedstaat damit die Möglichkeit hat, Gebühren in mehrfacher Höhe ohne Zweckbindung zu kassieren, fehlt jeder Anreiz, die Infrastruktur entsprechend der Verkehrsbelastung auszubauen.“
Wegekostenrichtlinie soll alle Verkehrsträger nach gleichen Kriterien behandeln
Außerdem hält er den neuen Richtlinienvorschlag für grundsätzlich ungerecht. Insbesondere was die Einbeziehung der externen Kosten angeht, solle die EU-Kommission zunächst ein Konzept vorlegen, das alle Verkehrsträger zeitgleich einbezieht und nach gleichen Kriterien behandelt. Nur so schaffe man gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Die vorgesehene Befreiung der neuen Euro-6-Lkw von der Anlastung externer Kosten hält Krage für reine Augenwischerei. Die Unternehmen würden sowieso in keine Technik investieren, die nach zwei Jahren bereits wieder veraltet ist.
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