Gut acht Wochen nach Inkrafttreten des Mindestlohns hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) eine erste Bilanz gezogen. Der Verband kritisiert vor allem die aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) folgenden Haftungs- und Verwaltungsverpflichtungen.
Frank Huster, Hauptgeschäftssführer des DSLV, zur Auftraggeberhaftung: „Sie birgt für die betroffenen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko bis hin zur Existenzbedrohung“.
(Bild: DSLV)
Diese sind dem DSLV zufolge überzogen und führen zu untragbaren Belastungen für die Unternehmen seiner Branche. DSLV-Hauptgeschäftssführer Frank Huster fordert deshalb in einer Pressemitteilung vor allem eine Streichung der Auftraggeberhaftung: „Sie birgt für die betroffenen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko bis hin zur Existenzbedrohung“. Mindestens seien jedoch praktische und rechtssichere Freizeichnungsmöglichkeiten im Mindestlohngesetz zu verankern. Zum Hintergrund dieser Forderung gibt der DSLV an, dass Speditionen und Logistikdienstleister im Auftrag von Industrie und Handel Lieferketten im In- und Ausland organisieren und steuern. Dabei beauftragen sie je nach Bedarf Güterkraftverkehrs- und Eisenbahn-Unternehmen sowie Airlines und Reedereien. Vor allem bei internationalen Warenversendungen werden mehrere, auch ausländische Transportunternehmen in vielgliedrigen Lieferketten beauftragt. Deshalb ist die Haftungsfrage nach dem Mindestlohngesetz für deutsche Speditionen von entscheidender Bedeutung. Eine sichere Kontrolle aller Auftragnehmer ist in den meisten Fällen nicht zu leisten.
Behinderung für freien Warenverkehr
Das Bedürfnis nach einer zügigen Nachbesserung des MiLoG sieht der DSLV daher insbesondere auch bei Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren. Sofern die rigide Auftraggeberhaftung nicht korrigiert wird, müssten diese Verkehre vollständig vom Mindestlohn ausgenommen werden, verlangt Huster: „Die Anwendung auf solche Dienstleistungen erhöht nicht nur das Haftungsrisiko für deutsche Speditionen, sondern behindert auch den freien Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa.“ Weitere Verbesserungsvorschläge des DSLV sind der Ausschluss von Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals beim Mindestlohn und eine Reduktion der Gehaltsschwelle für die Auslösung von Dokumentationspflichten von derzeit 2958 auf 1.900 Euro.
Höhe des Lohns annehmbar
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro/Stunde ist hingegen für die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche in seiner Höhe grundsätzlich annehmbar, so der Verband. Der tarifliche Stundenlohn lag bereits vor dem Inkrafttreten des MiLoG für sämtliche Berufsgruppen in der Spedition in der Regel über dem jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Niveau.
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Stand vom 15.04.2021
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