Stromkosten/Gaskosten Energiedienstleister helfen bei Vertragsverhandlungen zu Strom und Gas

Redakteur: Jürgen Schreier

Strom- und Gaspreise sind keine festen Größen. Wie hoch die Energieausgaben ausfallen, kann ein Unternehmen nicht zuletzt durch eine geschickte Verhandlungstaktik beim Abschluss eines Neuvertrages entscheidend beeinflussen. Wem hierfür die Zeit oder das Know-how fehlen, der kann einen Profi engagieren, der neue Lieferverträge aushandelt oder bestehende nachverhandelt.

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Der Energieeinkauf wird in vielen mittelständischen Unternehmen stiefmütterlich behandelt. Vom operativen Geschäft vollständig in Anspruch genommen, fehlt die Zeit, um die Konditionen für die Energiebeschaffung zu optimieren. Gerade in Unternehmen ohne übermäßigen Energieverbrauch kümmert sich oft der Geschäftsführer oder auch der kaufmännische Leiter „nebenbei“ um den Energieeinkauf. Nicht selten werden hier Einsparpotenziale in fünfstelliger Höhe verschenkt.

Insbesondere beim Auslaufen bestehender Strom- und Gaslieferverträge haben Unternehmen die Chance, ihre Energieausgaben dauerhaft zu senken – und zwar auch unabhängig von einem Anbieterwechsel. Eine gute Ausgangsposition im Kampf um die besten Konditionen sichert sich, wer einige einfache Regeln beachtet.

Neuverträge werden nicht selten übers Knie gebrochen. Das Tagesgeschäft lässt den Verantwortlichen keine Zeit, sich vor dem Auslaufen des bestehenden Liefervertrages umfassend über die aktuelle Marktsituation zu informieren. Aber nur wer das notwendige Know-how mitbringt und die aktuellen Preisentwicklungen kennt, hat eine Chance, die Vertragskonditionen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Stattdessen führt der Zeitmangel in vielen Unternehmen dazu, dass sich – kurz vor dem Auslaufen des aktuellen Energievertrages beispielsweise vor dem Ende der Kündigungsfrist – halbherzig nach Alternativen umgesehen wird. Eine Praxis, die in der Regel dazu führt, dass der bestehende Vertrag verlängert wird – und zwar ohne das bestehende Optimierungs-Potenzial auszuschöpfen.

Breite Dienstleistungspalette rund um die Beschaffung von Strom und Gas

Rhein-Ruhr Energie bietet seinen Kunden deswegen eine breite Palette an Dienstleistungen an, die es ihnen ermöglicht, sämtliche Energie-Fragen abzugeben. Dazu zählen: die Prüfung bestehender Verträge und alternativer Beschaffungsmöglichkeiten, Aushandlung neuer Energiebezugsverträge, die Organisation professioneller Ausschreibungen sowie auf Wunsch die Energielieferung.

Jedes Unternehmen mit einem Verbrauch von über 150 000 kWh im Jahr (was in etwa einem jährlichen Aufwand von rund 20 000 Euro an Stromkosten entspricht) zählt zu den so genannten Sondervertragskunden und hat einen Stromzähler mit registrierender Leistungsmessung. Aus der kontinuierlichen Messung der viertelstündigen Leistungswerte resultiert der so genannte Lastgang, der so individuell ist wie der menschliche Fingerabdruck.

Zeitpunkt des Stromverbrauchs entscheidend für den Preis

Eine der zentralen Voraussetzungen, um die eigenen Preiskonditionen nachhaltig zu verbessern, ist eine genaue Kenntnis der tatsächlichen Verbrauchssituation. Viele Unternehmen sind immer noch der Ansicht, der Preis würde allein von der Abnahmemenge bestimmt. Ein Irrtum: Tatsächlich spielt vor allem der Zeitpunkt des Verbrauchs eine entscheidende Rolle.

Dabei gilt: Es spart, wer antizyklisch verbraucht – sprich nachts oder am Wochenende. Natürlich wird der Lastgang vor allem durch den Unternehmensalltag determiniert und lässt sich nicht beliebig beeinflussen, doch manchmal reichen schon homöopathische Änderungen, um eine ungünstige Lastgangspitze nach unten zu korrigieren oder zu verschieben.

Ist auch das nicht machbar, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Versorger zu finden, dessen Portfolio sich genau mit dem unternehmenseigenen Lastgang deckt. Dies erfordert jedoch genaueste Marktkenntnis und lässt sich in aller Regel nur vom Spezialisten realisieren. Grundsätzlich aber gilt: Wer ein Angebot einholt, ohne ein Jahres-Lastgangprofil beizulegen, muss mit deutlichen Zusatzkosten rechnen. Denn ohne ein solches Profil muss das angeschriebene Versorgungsunternehmen zur eigenen Absicherung verschiedenste Risikoaufschläge berechnen, die den Preis nach oben treiben.

Schnäppchen-Stromangebote bieten böse Überraschungen

Eine weitere wichtige Regel: Seien Sie misstrauisch gegenüber verführerischen Lockangeboten mit erstaunlich kleinen Preisen. Ein echtes Schnäppchen? Oft nur auf den ersten Blick. Die böse Überraschung lauert nicht selten in den Vertragsbedingungen oder aber kleingedruckt in den AGBs. Hier finden sich dann so genannte Anpassungsklauseln, die dem Versorgungsunternehmen das Recht auf eine einseitige „Preisanpassung“, sprich Erhöhung, einräumen. Oft werden dem Unternehmen Widerspruchsfristen von lediglich zwei bis drei Wochen eingeräumt.

Dem Kunden, der in aller Regel bezüglich der Entwicklung der Energiepreise nicht auf dem Laufenden ist, fehlt dann die Zeit, sich über die Angemessenheit der Preiserhöhung oder über mögliche Alternativen zu informieren. Nicht-Widerspruch aber ist gleichbedeutend mit Zustimmung und zieht gleichzeitig eine Vertragsverlängerung um die Grundlaufzeit nach sich.

Auch Bestimmungen über die Netznutzungsentgelte, die immerhin rund ein Drittel der Stromkosten ausmachen, können sich zu einem Stolperstein in den Vertragsbedingungen entwickeln. Nur wenn der Energiebezugsvertrag entsprechende Anpassungsklauseln enthält, werden die von der Bundesnetzagentur bestimmten Preisreduktionen auch an den Kunden weitergegeben.

Ein weiterer Aspekt, der eine genaue Prüfung verdient, sind die Fristen, zu denen der laufende Vertrag gekündigt werden kann. Wird hier die marktübliche Kündigungsfrist von drei Monaten deutlich überschritten, sollte ein Unternehmen Einspruch erheben.

Auch Vertragsbedingungen sind oft nachverhandelbar

Nicht nur der Preis lässt sich mit dem entsprechenden Know-how und Verhandlungsgeschick nach unten korrigieren, auch die Vertragsbedingungen lassen sich oft noch deutlich nachbessern. Eine Regel, die nicht allein beim Neuvertrag gilt: Auch laufende Verträge können nachverhandelt werden.

Bei Konditionen, die schon seit Vertragsbeginn über dem Marktniveau lagen, zeigen sich Energieversorger oft gesprächsbereit – insbesondere dann, wenn sie fürchten müssen, den Kunden ansonsten nach Vertragsablauf zu verlieren.

Chancen des Strom-Wettbewerbs müssen genutzt werden

Ob ein Wettbewerb nur formal existiert oder tatsächlich am Leben erhalten wird, hängt nicht zuletzt vom Kunden selbst ab. Der Wettbewerb wird wertlos, wenn Unternehmen die Möglichkeiten, die ihnen der liberalisierte Strom- und Gasmarkt bietet, nicht auch nutzen. Das Gute daran: Unternehmen haben es selbst in der Hand, den Wettbewerb nach Kräften zu fördern und anzuheizen.

Dabei profitiert ein Unternehmen auch kurzfristig vom Wechsel: Nicht nur, dass ein wechselwilliges Unternehmen damit rechnen kann, bessere Konditionen offeriert zu bekommen. Läuft der Vertrag beim neuen Energielieferanten aus, macht oft auch der alte Anbieter einen strategischen Preis, um den ehemaligen Kunden zurückzugewinnen. Der Wettbewerb lebt vom Wechsel, wovon langfristig alle Unternehmen profitieren.

Peter von Fintel ist Vorstandsvorsitzender der Rhein-Ruhr Energie AG, 44789 Bochum.

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