Personal Erst Logistikmanager, dann Geldwäscher

Redakteur: Robert Weber

Die Polizei warnt vor dubiosen Jobangeboten aus dem Internet. In einem aktuellen Fall rückte ein Paar aus Neustadt in den Fokus der Ermittler. Sie hatten sich auf die Stelle eines Paketagenten oder Logistikmanagers beworben und waren damit Teil eines Geldwäschenetzwerks.

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Im Einsatz: Die Polizei durchsuchte mehrere Wohnungen und Lager der Diebesbande.
Im Einsatz: Die Polizei durchsuchte mehrere Wohnungen und Lager der Diebesbande.
(Bild: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis)

Der 36-jährige Mann und die 48-jährige Frau agierten mindestens seit August als sogenannte "Paketagenten" für eine international operierende Bande. Die Anwerbung erfolgte übers Internet. Nach einigem Mailverkehr erhielt das Paar einen Arbeitsvertrag. Alles sah hochoffiziell und professionell aus, erklären die Ermittler. Der mehrseitige Vertrag enthielt Firmenlogos, Anschriften und Kleingedrucktes. Die vermeintlichen Arbeitgeber saßen in Estland und Russland bzw. in den USA.

Kreditkartenbetrug und Geldwäsche

Das Unternehmen offerierte in einem Vertrag einen Verdienst von 800 Euro monatlich zuzüglich der Provision von 20 Euro pro Paket. Der andere Vertrag versprach 25 Dollar pro Paket. Die Aufgabe der Paketagenten bestand darin, die ausgelieferten Pakete weiterzuleiten an vom "Arbeitgeber" benannte Adressen in der Ukraine und Russland.

Die tatsächlichen Empfänger der Pakete lassen sich - wenn überhaupt - nur über aufwendige internationale Ermittlungen herausfinden. Die von den Betrügern getätigten Bestellungen der Waren erfolgte unter Verwendung rechtswidrig erworbener Kreditkartendaten Dritter vorwiegend im europäischen Ausland. Die Lieferanschrift und damit die erste Anlaufadresse eventueller polizeilicher Ermittlungen ist die des Paketagenten oder wie es auch hin und wieder heißt Logistikmanagers.

Wenn der die Ware mit den vom Arbeitgeber zugestellten Paketscheinen weiterleitet, ist die Ware weg und bleibt unbezahlt. Damit verwirklicht der Paketagent den Tatbestand der Geldwäsche. Im vorliegenden Fall gelang es der Kripo Marburg in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsabteilungen von Paketdiensten 16 Warensendungen mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro abzufangen und sicherzustellen. Diese Warensendungen können so den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden.

Fünf Jahre Zuchthaus für Geldwäscher

Wer hofft, das schnelle Geld durch wenig Arbeit und das auch noch von zu Hause aus zu verdienen, der irrt, so die Ermittler. Statt des in Aussicht gestellten und erhoffen Verdienstes gibt es unter Umständen drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche nach §261 StGB. Internetangebote sind immer mit Vorsicht zu genießen. Die Veröffentlichung über das Internet ist grundsätzlich jedem möglich, sodass selbst in renommierten Internet-Jobbörsen nicht immer von der Echtheit eines Angebotes ausgegangen werden kann.Die vorgegebenen Unternehmen sind meist nicht einmal Briefkastenadressen.

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