Regelmäßige Wartung der Feuerlöscher ist unerlässlich
In jedem Fall jedoch gilt: Nur mit Feuerlöschern, die im Ernstfall reibungslos funktionieren, kann man einen Entstehungsbrand wirksam bekämpfen und so unter Umständen Leben retten. Eine regelmäßige Wartung – mindestens alle zwei Jahre – ist daher unerlässlich. Die Instandhaltung ist von einer sachkundigen beziehungsweise befähigten Person nach DIN 14406 (4) durchzuführen.
Für die Einhaltung der Fristen zur Instandhaltung und Prüfung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sind alle Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen ausgeführt worden, ist davon auszugehen, dass die Funktionsbereitschaft der Feuerlöscher sichergestellt ist.
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Die Verantwortung des Arbeitgebers für den vorbeugenden Brandschutz endet nicht bei der Betriebssicherheit und Funktionsbereitschaft des Löschgeräts. Er hat auch die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung und Schulung der Belegschaft für das Verhalten im Brandfall. Wer nie einen Feuerlöscher bedient hat, tut sich im Ernstfall schwer, ihn richtig einzusetzen. Aussicht auf einen raschen Löscherfolg besteht nur dann, wenn die Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern geschult wurden.
* Dr. Wolfram Krause ist Geschäftsführer des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. in 97070 Würzburg.