Luftfracht Flughafenverband fordert maßvolle Debatte über Luftfrachtkontrollen
In Reaktion auf die vereitelten Sprengstoffanschläge durch präparierte Luftfrachtsendungen sollten die Vorfälle zunächst detailliert aufgeklärt und analysiert werden, bevor möglicherweise notwendige Konsequenzen für die Sicherheitskontrollen in der Luftfracht gezogen werden, fordert Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen).
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Bei der Luftfracht, so Beisel weiter, handele es sich um komplexe logistische Prozesse, die sehr zeitsensibel seien. Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen würden regelmäßig von deutschen und europäischen Behörden überprüft.
Die Zuständigkeit für die Kontrolle von Luftfrachtsendungen liege in Deutschland bei den Fluggesellschaften, die wiederum den Weisungen des Luftfahrtbundesamtes Folge leisten müssten.
Luftfracht vor der Verladung kontrollieren
Grundsätzlich, heißt es weiter, müssten Luftfrachtsendungen vor der Verladung in das Luftfahrzeug kontrolliert werden. Gleiches gelte für Transferfracht, die aus Drittländern außerhalb der EU umgeladen wird.
Seit April 2010 gibt eine EU-Verordnung den aktuellen Rahmen zur Herstellung einer sogenannten „sicheren Lieferkette“ vor. Nach dieser müssen Unternehmen in Deutschland durch lückenlose Kontrollen einen sicheren Transport von Fracht garantieren.
Sicherheit hat für deutsche Flughäfen höchste Priorität
Dazu müssen diese Unternehmen durch das Luftfahrtbundesamt als „reglementierte Beauftragte“ oder „bekannte Versender“ zertifiziert werden.
Für die deutschen Flughäfen hat Sicherheit laut Ralph Beisel höchste Priorität. So geht der ADV davon aus, dass die Behörden wie schon bei den vereitelten Anschlägen von Detroit im vergangenen Dezember besonnen reagieren, da eine maßvolle Debatte im Interesse aller Beteiligten liege.
An den 23 internationalen Verkehrsflughäfen wurden 2009 rund 3,6 Mio. t Luftfracht umgeschlagen.
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