Anbieter zum Thema
Weiterhin kritisiert die DUH, dass die Parlamentarier der Industrie auch mit weitreichenden Spielräumen für sogenannte Super-Credits entgegen gekommen seien.
Kleinlaster-Emissionen dürfen mit Elektrolastern verrechnet werden
Die Industrie darf demnach die CO2-Minderung ihrer Sprit schluckenden Fahrzeuge mit Elektrolastern ausgleichen. Zudem soll es auch keine eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzung in den Leichttransportern geben.
Mit dieser Entscheidung, moniert Jürgen Resch, hätten insbesondere die deutschen Nutzfahrzeugehersteller weiterhin die Möglichkeit, sich mit übermotorisierten Renntransportern, die mit Tempo 180 bis 200 die Autobahnen unsicher machten, von den Mitbewerbern zu differenzieren.
(ID:361596)