Lagertechnik Gasflaschen geschützt lagern

Redakteur: M. A. Benedikt Hofmann

Säbu will mit seinem Safe Gasflaschen-Lager der Typenreihe LIF jetzt die Vorteile eines geschlossenen Lagersystems mit denen einer Drahtgitterkonstruktion vereinen. Es entspricht unter anderem den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 510.

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Im Safe Gasflaschen-Lager der Typenreihe LIF sind die Flaschen Säbu zufolge so gut belüftet wie in einer Drahtgitterkonstruktion. Sie verfügen über eine Unterlüftung des Bodens und dreiseitig angebrachte Lüftungskiemen.
Im Safe Gasflaschen-Lager der Typenreihe LIF sind die Flaschen Säbu zufolge so gut belüftet wie in einer Drahtgitterkonstruktion. Sie verfügen über eine Unterlüftung des Bodens und dreiseitig angebrachte Lüftungskiemen.
(Bild: Säbu)

Mit der TRGS fordert der Gesetzgeber spezielle Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung von Druckgasen: eine ausreichende Belüftung muss gegeben sein, die Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert und geschützt vor fremden Zugriff gelagert werden. Die geschlossene Konstruktion mit stabiler Tür und Sicherheitsschloss der Safe Gasflaschencontainer soll die Flaschen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Manipulation durch Fremde schützen. Die Sicherung der Gasflaschen erfolgt durch verstellbare Haltevorrichtungen und Kettensicherungen. Durch umfangreiches Zubehör wie Gitterrostebenen oder Fachebenen können verschiedene Flaschengrößen gelagert werden. Lieferbar ist das Gasmagazin mit und ohne Boden.

Sicherheitsabstand von 5 m darf unterschritten werden

Das Lager ist so konstruiert, dass Gase, die schwerer sind als Luft, gezielt entweichen können. Unter anderem verfügt es über eine vom TÜV geprüfte konstruktive Eigenbelüftung. Es entspricht aber auch ohne Lüfter der TRGS 510, Nr. 2 und es können brandfördernde, brennbare oder neutrale Gase gelagert werden. Wird das Gasflaschenlager in der Nähe von Anlagen und Einrichtungen aufgestellt, von denen eine Brandförderung ausgehen kann, muss nach der TRGS 510, Abschnitt 10.3 ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden. Jeder Betreiber eines Gasflaschenlagers ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Das Safe Gasflaschenlager ermöglicht es den in der TRGS geforderten Mindestabstand von 5 m zu bestehenden Gebäuden zu unterschreiten.

Der Gasflaschencontainer verfügt neben einer Statik nach Eurocode über eine langlebige, rundum verzinkte Konstruktion. Der Boden besteht aus einem verschweißten und verzinkten Rahmen, Seitenwände, Dach und Tür aus verzinkten Trapezblechen. Die integrierten Regenrinnen auf den Längsseiten des Daches leiten Regenwasser kontrolliert ab.

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