Luftfracht Hessischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stoppt vorläufig Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Von der Entscheidung betroffen sind auch die Logistiker weltweit. Der Winterflugplan könnte in Bedrängnis kommen.
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Das Gericht entschied nach Klagen von Anwohnern, dass in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zunächst keine Flugzeuge auf Deutschlands größtem Flughafen landen dürfen. Das Urteil tritt mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober 2011 in Kraft. Das Flugverbot gilt so lange, bis in der Revisionsinstanz vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Klagen der betroffenen Anwohner entschieden wird.
Beobachter rechnen mit einer Entscheidung des Leipziger Gerichts Anfang nächsten Jahres. Der Planfeststellungsbeschluss für die neue Start- und Landebahn erlaubt 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Dagegen hatten die Anwohner geklagt.
Die Fracht braucht die Nacht
Unverständnis über das vorläufige Nachtflugverbot herrscht derweil bei den Luftfrachtunternehmen und Spediteuren. Die Lufthansa Cargo fürchtet schwere Einbußen. „Auf jeden Fall bedeutet das für uns erhebliche wirtschaftliche Schäden“, zitiert die „Welt“ einen Lufthansa-Cargo-Sprecher.
Mit Aktionsbündnissen wie „Die Fracht braucht die Nacht“ machten zahlreiche Unternehmen im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidungen auf die wichtige Rolle des Flughafens Frankfurt für den internationalen Warenaustausch aufmerksam.
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