Steigtechnik Im Einklang mit der Norm DIN EN 131-1/2 arbeiten
Rund um die Normenänderungen bezüglich DIN EN 131-1/2 und DIN EN ISO 14122 hat Günzburger Steigtechnik eine Serviceoffensive für Kunden und Handelspartner gestartet. Mit Sonderdrucken, Mailings, im neuen Steigtechnik-Ratgeber 2017 und durch einen Normenservice im Netz will das Unternehmen „Licht ins Dunkel“ bringen und informiert über den aktuellen Stand des Umstellungsprozesses.
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„Wir arbeiten als Hersteller aktiv in den unterschiedlichen Normengremien mit und diesen Informationsvorsprung geben wir gerne an den Handel und die Anwender weiter. Bezüglich der Neuerung der DIN EN 131 haben wir den Fachhandel über ein mehrstufiges Kommunikationskonzept bereits vor Monaten informiert. Das Feedback auf unseren Normenservice ist großartig“, erklärt Geschäftsführer Ferdinand Munk.
Quertraverse vergrößert Standbreite
Ab dem 1. November 2017 dürfen Hersteller wie das Günzburger Unternehmen nur noch nach der überarbeiteten Leiternorm DIN EN 131-1 ausliefern. Wichtigste Änderung dabei: Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über 3 m müssen dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern. Sind die Schiebeteile länger als 3 m, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.
Eine weitere Neuerung für 2017 ist die DIN EN 131-2 mit unterschiedlichen Prüfgrundlagen für Leitern für den gewerblichen und den nichtgewerblichen Gebrauch. Die Günzburger Steigtechnik hat mit den neuen Prüfungen begonnen und zeigt auch in ihren Seminaren auf, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen zu beachten ist, wie das Unternehmen bekannt gibt.
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