Luftfracht Inka-Palette auch 2018 luftfrachttauglich
Anfang März 2017 sind in der Luftfracht strengere Sicherheitsbestimmungen in Kraft getreten, für die eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt. An der Luftfrachttauglichkeit von Inka-Einwegpaletten aus Pressholz ändert sich aber nichts: Ist die Sendung korrekt verpackt, gilt sie als manipulationssicher und kann problemlos per Luftfracht transportiert werden.
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Mitarbeiter von Logistikunternehmen, die Zugang zu Luftfracht haben, müssen künftig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die jeweils zuständigen regionalen Luftsicherheitsbehörden absolvieren. Sie tritt an die Stelle der „beschäftigungsbezogenen Überprüfungen“ durch den Arbeitgeber, die bislang ausreichend waren.
„Bekannte Versender“ sind schneller
Die Sicherheitsbestimmungen waren bereits 2013 verschärft worden. Auf den Einsatz von Inka-Paletten in der Luftfracht haben die aktuellen Änderungen ebenso wenig Einfluss wie die damaligen. „Entscheidend nach dem Gesetz ist, dass eine Sendung manipulationssicher gepackt ist, also keine unbemerkte nachträgliche Manipulation möglich ist“, erklärt Andreas Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH.
Die Inka-Palette hat eine geschlossene Bodenfläche, daher ist kein Durchgriff von unten möglich, ohne die Palette zu beschädigen. Das für Luftfrachtsendungen übliche einschrumpfen oder einstretchen mit Folie geht bei der Inka-Palette besonders leicht, da die Kontur mit den konischen Füßen der Folie einen besonders guten Halt gibt.
Wer die Sicherheitsprozesse in der Luftfracht zusätzlich beschleunigen will, sollte sich zudem beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannter Versender“ registrieren lassen, um Verzögerungen bei der Luftfrachtabwicklung zu verhindern, empfiehlt Inka Paletten.
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