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KRAIBURG Relastec GmbH & Co. KG

https://www.kraiburg-relastec.com/kargotec/

01.08.2022

FAQs zu KARGOTEC® Ladungssicherung

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?

  • Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO) sind der Fahrer, der Verlader und der Spediteur für die Ladungssicherung verpflichtet und verantwortlich. Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO zur Ausrüstung des Fahrzeugs verpflichtet
  • Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer. – Der Absender ist nach § 412 HGB für die beförderungssichere Verladung verantwortlich. – Der Frachtführer ist nach § 412 HGB für die betriebssichere Verladung verantwortlich.


Welche Sicherungsgrundsätze müssen beachten und erfüllt werden?

Die Ladung ist beim LKW-Transport nach den gültigen Vorschriften mit 50% des Ladungsgewichts nach hinten und zur Seite, sowie mit 80% des Ladungsgewichts nach vorne abzusichern. (Beim Bahn- und Schiffstransport gelten entsprechend höhere Werte) KARGOTEC® Antirutschmatten können die Erfüllung dieser Vorgaben enorm erleichtern.


Welche Norm regelt die Ladungssicherung in Deutschland und Europa?

Die VDI 2700 sowie die DIN EN 12195 zählen als anerkanntes Grundlagenwerk sowie als anerkannte Regel der Technik in der Ladungssicherung. In ihnen wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung während des Transportes einwirken und wie die Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden sollte. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.


Ist die Nutzung einer Antirutschmatte Pflicht?

  • Eine Antirutschmatte stellt ein Hilfsmittel zur Ladungssicherung da, sie ist keine Pflicht jedoch reduziert sich die Anzahl der Zurrmittel durch die Nutzung einer Antirutschmatte deutlich. Das bedeutet Zeit- und Kostenersparnis.
  • Daher sind die Antirutschmatten KARGOTEC® basicspezial plusprotect und secure neben Zurrgurten das effektivste Hilfsmittel bei der Ladungssicherung und können unter nahezu jeder Art von Ladung eingesetzt werden.


Wie oft darf eine Antirutschmatte verwendet werden?

KARGOTEC® Antirutschmatten sind grundsätzlich mehrfach verwendbar. Doch es gibt Kriterien, die eine weitere Verwendung ausschließen. Diese Kriterien sind in der VDI 2700 Blatt 15 definiert und sind vor jedem Einsatz der Antirutschmatten zu prüfen. Trifft eine der folgenden Aussagen auf die ARM zu, hat sie „Ablegereife“ erreicht und darf deshalb nicht mehr eingesetzt werden:

  • Bleibende Verformungen oder Druckstellen
  • Risse
  • Abrieb auf der Oberfläche
  • Löcher
  • Aufgequollene Stellen
  • Schäden aufgrund des Kontaktes mit aggressiven Stoffen
  • Versprödung
  • Funktionsbeeinträchtigende Verschmutzung