Das Bundeskabinett hat für die kommenden fünf Jahre eine neue Strategie im Hinblick auf mehr Cybersicherheit beschlossen. Vieles deutet nun auch auf erweiterte Befugnisse für die Behörden hin.
Cyberattacken nehmen zu. Das hat das Bundeskabinett dazu veranlasst, in den kommenden fünf Jahren mit Gegenmaßnahmen zu reagieren. Den Behörden könnten dafür auch mehr Befugnisse in die Hand gegeben werden, wie dpa heute meldet.
(Bild: T. Tewes)
Bei der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Strategie gegen Cyberattacken geht es um den Schutz von Behörden, kritischer Infrastrukturen, Unternehmen und Bürgern, fasst dpa zusammen. Im zugrunde liegenden Papier weist die Regierung auf die gestiegene Bedrohungslage hin. Um Daten der Bundesbehörden zu schützen, soll also künftig sichergestellt werden, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig in Digitalisierungsvorhaben des Bundes eingebunden wird, heißt es weiter. Außerdem sollen durch klar benannte Meldewege rechtliche Unsicherheiten bei der Aufdeckung von IT-Schwachstellen bei Unternehmen ausgeräumt werden.
„Die Zahl der Cyberattacken steigt, die Angriffe werden ausgefeilter, die potenziellen Schäden deshalb immer größer“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Weil der Cyberraum nun mal keine Ländergrenzen und Verwaltungsebenen kenne, müssten Bund und Länder noch intensiver bei der Abwehr von Cybergefahren zusammenarbeiten, mahnte er. Nur wenn die Gefahren minimiert würden, könnten sich die Vorteile der Digitalisierung voll entfalten.
Befugniserweiterung und Rechtsreform in Diskussion
Die Bundesregierung hatte 2011 eine erste Cybersicherheitsstrategie vorgelegt, die 2016 fortgeschrieben wurde, erinnert die Nachrichtenagentur. Die ressortübergreifende Cybersicherheitsstrategie 2021 setzt nun den Rahmen für die kommenden fünf Jahre. In dem Dokument gehe es auch um mögliche neue Befugnisse für staatliche Stellen. So heißt es darin: Unter anderem ist zu prüfen, ob Ermittlungsmaßnahmen, wie Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung, auch für die Ermittlung von Computerdelikten zur Verfügung stehen sollten. Auch sollen die geltenden strafrechtlichen Regelungen im Bereich des Computerstrafrechts mit Blick auf Reformbedarf betrachtet werden. Konkreter werde es an dieser Stelle aber nicht. Denn das wird dann eine Entscheidung für die nächste Regierung sein, wie dpa anmerkt.
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Stand vom 15.04.2021
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