Schadenersatz Millionenklage gegen Lkw-Kartell

Redakteur: Sebastian Hofmann

Der Ladungsverbund Elvis verklagt den Lkw-Hersteller Daimler wegen verbotener Kartellabsprachen auf Schadenersatz in Höhe von insgesamt 176 Mio. Euro. Die über 600.000 Seiten starke Klageschrift reichte der Verbund kurz vor Weihnachten beim Landgericht Stuttgart ein.

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Jochen Eschborn (r.), Vorsitzender der Elvis AG und Dr. Moritz Lorenz, prozessbegleitender Anwalt, haben kurz vor Weihnachten eine 176-Mio-Euro-Klage gegen Daimler eingereicht.
Jochen Eschborn (r.), Vorsitzender der Elvis AG und Dr. Moritz Lorenz, prozessbegleitender Anwalt, haben kurz vor Weihnachten eine 176-Mio-Euro-Klage gegen Daimler eingereicht.
(Bild: Elvis AG)

90 Mio. – diese Summe soll Daimler als Schadenersatz für verbotene Kartellabsprachen an den Europäischen Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (kurz: Elvis) zahlen. Zusätzlich zu diesem Streitwert kommen außerdem nochmal Zinsen in Höhe von 86 Mio. Euro dazu. Eine 600.000 Seiten starke Klageschrift hat Elvis dem Landgericht Stuttgart kurz vor Weihnachten vorgelegt. Darin gebündelt sind die Ansprüche von 310 mittelständischen und kleinen Führerbetrieben, die zwischen 1997 und 2011 Sattelzugmaschinen oder Fahrgestelle von MAN, Iveco, Volvo, Scania, Renault, Daimler oder DAF erworben haben.

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Insgesamt handelt es sich dabei um 16.600 Lkw, die Elvis zufolge um mehr als 10.000 Euro überteuert waren. Wegen des hohen Streitwerts erwartet der Verbund, dass Daimler im Wege der Streitverkündung auch die anderen Hersteller in das Verfahren miteinbeziehen wird.

Fehlhandlung der Lkw-Hersteller unstrittig

Laut Elvis steht schon vor Prozessbeginn fest, dass die Nutzfahrzeugehersteller jahrelang ein illegales Kartell gebildet haben. Als Grundlage für diese Einschätzung dient eine entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission. Diese hat gegen DAF, MAN, Scania, Daimler, Volvo und Renault bereits Geldbußen von insgesamt vier Mrd. Euro verhängt und festgestellt, dass die Unternehmen über 14 Jahre hinweg verbotene Preisabsprachen getroffen haben.

„Durch das über viele Jahre bestehende Kartell der großen Hersteller wurden viele kleine Unternehmen massiv geschädigt und das ist unerträglich“, sagt Jochen Eschborn, Vorstandsvorsitzender der Elvis AG. Vor diesem Hintergrund habe der Verbund eine Möglichkeit geschaffen, damit sich seine Kooperationsmitglieder gerichtlich gegen die Praktiken der Hersteller zur Wehr setzen können. Als Vehikel dafür dient nun die einzig zu diesem Zweck gegründete Themis Schaden GmbH, die als Klägerin auftritt.

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