Corona-Augenwischerei! Neue Corona-Schutzmaßnahmen sind ungerecht zu Arbeitgebern

Quelle: Pressemitteilung

Morgen will das Bundeskabinett die neue Arbeitsschutzverordnung gegen Corona verabschieden. Das höre sich zunächst positiv an, doch der VDMA sieht das anders. Lesen Sie!

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Morgen gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung, die das Bundeskabinett verabschieden wird. Der Allgemeinheit wird es gefallen, den Unternehmen leider nicht, wie der VDMA analysiert hat. Hier stimme etwas nicht...
Morgen gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung, die das Bundeskabinett verabschieden wird. Der Allgemeinheit wird es gefallen, den Unternehmen leider nicht, wie der VDMA analysiert hat. Hier stimme etwas nicht...
(Bild: BIKB)

Der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann hat angesichts der Verabschiedung der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 16. März verabschiedet wird, so seine Bedenken. Brodtmann bemäkelt: „Während die Betriebe weiterhin für einen umfassenden Corona-Schutz am Arbeitsplatz sorgen sollen, entbindet die überarbeitete Arbeitsschutzverordnung die Beschäftigten weitgehend von ihrer persönlichen Verantwortung.“ So sei der größte „Schnitzer“ in der Verordnung, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Angaben mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus machen müssten.

„Draußen“ wird entschärft, aber Betriebe dürfen zahlen!

„Dabei ist die Auskunftspflicht die wichtigste Voraussetzung, damit die Betriebe ein wirksames Hygienekonzeptes erstellen können“, wie Brodtmann klarmacht. Stattdessen würden den Betrieben weiterhin die Kosten des Corona-Schutzes einseitig aufgeladen. Das gelte sowohl für die nötigen Tests, die wöchentlich angeboten werden müssten, als auch für medizinische Masken, falls diese erforderlich seien. Brodtmann wundert sich: „Für die Allgemeinheit werden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Aber in den Betrieben bleiben sie bestehen und Unternehmen müssen sie auch noch bezahlen. Das passt nicht zusammen.“

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