Verpackungsdienstleister Packservice setzt MiLoG korrekt um
Packservice hat sich mithilfe der Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/S als branchenweit bisher einziges Unternehmen selbst auf den Prüfstand gestellt – jetzt wurde bestätigt: Die Packservice-Gruppe ist „Trusted Co-Packer“.
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Wie Packservice angibt, zeigt das Prüfverfahren, dass seine Kunden jederzeit auf eine korrekte und gesetzeskonforme Umsetzung des seit Januar diesen Jahres geltenden Mindeslohngesetzes (MiLoG) vertrauen können. Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein seien seit der Gründung von Packservice vor 35 Jahren fester Bestandteil der Unternehmenskultur, wie es heißt. Um das für die Kunden optimale Ergebnis zu erzielen, sorge der Spezialist für Verpackungsdienstleistungen für ideale Produktionsbedingungen durch sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen. Höchste Priorität liege außerdem auf der konsequenten Einhaltung der Compliance-Richtlinien. Mit dem Projekt „Trusted Co-Packer“ hat Packservice nun eine branchenweit bisher einzigartige Initiative umgesetzt. Inhalt war zunächst die unabhängige Prüfung der Einhaltung aller Vorgaben des Mindestlohngesetzes im eigenen Unternehmen.
Strenge Prüfkriterien durchgängig erfüllt
H/W/S hat im Rahmen des Prüfverfahrens sämtliche Arbeitsverträge von Packservice auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft. Dazu wurden auch Auswertungen aller Mitarbeiter bezüglich der Zahlung des Mindestlohns in Augenschein genommen. Detailliert kontrolliert wurde zudem das Zeiterfassungssystem Aida, das bei Packservice zum Einsatz kommt. Besonderes Interesse galt dabei den Auswertungsmöglichkeiten sowie der Frage, ob das System allen Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes genügt. Weiterhin bewertete H/W/S die Abrechnungsmodalitäten nach dem Mindestlohngesetz.
Das Ergebnis der umfassenden Prüfung spreche für sich, so Packservice: Das Unternehmen handelt in allen Bereichen gesetzeskonform. Und: Dies gelte nicht nur für die mehr als 1000 Packservice-Mitarbeiter, sondern auch für die der Subunternehmen. Hier wurde geprüft und bestätigt, dass Packservice mit seinen Subunternehmern Verträge und Prüfprozesse vereinbart hat, welche die Einhaltung des MiLoG gewährleisten. „Jetzt haben es unsere Kunden auch schwarz auf weiß: Packservice steht als ,Trusted Co-Packer‘ für Rechtssicherheit und Verlässlichkeit“, freut sich Oliver Fischer, Geschäftsführer Deutschland von Packservice. „Wir sind stolz darauf, dass wir die strengen Prüfungskriterien von H/W/S durchgängig erfüllen. Mit Packservice als Partner sind unsere Kunden in Sachen Generalhaftung auf der sicheren Seite“, ergänzt Fischer.
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