Die Compliance-&-Risk-Management-Software des Stuttgarter Anbieters AEB wurde jetzt von Pricewaterhouse Coopers (PwC) zertifiziert. Die internationalen Wirtschaftsprüfer bescheinigen, dass die Software Unternehmen hilft, ihre Außenhandelsgeschäfte sicher abzuwickeln und Verordnungen zum Schutz vor Terrorismus automatisiert einzuhalten.
Eine Software von AEB für Sanktionslisten-Screening und Exportkontrolle bietet Schutz vor möglichen Verstößen gegen EU-Verordnungen und Außenwirtschaftsgesetze.
(Bild: AEB)
Die nationalen und internationalen Vorschriften zu Exportkontrolle, Sanktionslisten-Screening und US-Re-Exportrecht stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit der zertifizierten Compliance-&-Risk-Management-Software von AEB werden Unternehmen rechtzeitig vor möglichen Verstößen gegen EU-Verordnungen und Außenwirtschaftsgesetze gewarnt.
PwC bescheinigte AEB, dass
die Durchführung der Kontrollen entsprechend hinterlegter Sanktionslisten und Good-Guy-Listen vollständig und richtig durchführbar ist,
die Durchführung der Kontrollen reproduzierbar und vollständig dokumentiert ist und
die Durchführung und das Ergebnis der Kontrollen im Zeitablauf nachvollziehbar ist.
Damit gehöre AEB zu den wenigen Softwareunternehmen, deren Software von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auditiert wurde, wie es heißt.
PwC-Prüfer nehmen Produktlinien genau unter die Lupe
Während der Prüfung wurden alle Produktlinien unter die Lupe genommen. Die PwC-Prüfer erhielten Zugriff auf AEBs Testsysteme und führten Interviews mit den Entwicklern und Produktverantwortlichen bei AEB. Sie achteten nicht nur auf die korrekte Funktionalität der Software, sondern berücksichtigten auch den Datenservice, die Dokumentatin und die Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse.
AEBs Produktmanagerin Nicole Mantei dazu: „Die PwC-Prüfer sichteten Testbögen der Releasetests, analysierten fachliche Testfälle und zogen Designpapiere heran, um die Nachhaltigkeit und Qualität unserer Produktentwicklung zu prüfen. Außerdem interessierten sie sich dafür, wann welche Änderungen in die Software einfließen, wie sich diese nachvollziehen lassen und qualitätsgesichert werden.“ Die Prüfungsbescheinigung von PwC kann hier heruntergeladen werden.
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Stand vom 15.04.2021
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