Zollabwicklung Rechtssicherheit bei Anti-Terror-Bestimmungen
Für global agierende Unternehmen soll der Status „Authorized Economic Operator“ einige Erleichterungen bei der Zollabwicklung bringen. Doch bevor dieser Status erteilt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen und Kriterien erfüllt werden.
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Am 1. Januar 2008 wurde europaweit der Status Authorized Economic Operator (AEO, deutsch: ZWB) eingeführt. Dieser Status bringt für die betreffenden Unternehmen Vorteile bei der Zollabwicklung mit sich. Doch um den Status bei den Zollbehörden zu erlangen, müssen die Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Dies ist teilweise nur möglich, wenn das Unternehmen eine Atlas-Teilnehmer-Software und eine aktuelle Compliance-Lösung einsetzt. Trotz des Aufwands wird der Status jedoch in der deutschen Wirtschaft heute bereits als erstrebenswertes Zertifikat, das Wettbewerbsvorteile mit sich bringt, gehandelt.
Compliance-Software bedeutet Sicherheit auf Knopfdruck
So geht die Zollverwaltung davon aus, dass im Verlauf des Jahres 2008 noch mehrere zehntausend Anträge auf Erteilung des AEO-Status eingehen werden. Die Zollverwaltung unterscheidet drei verschiedene Arten des AEO: Der AEO C (Customs) berechtigt zu zollrechtlichen Vereinfachungen, der AEO S (Security) bringt Sicherheitserleichterungen mit sich und der AEO F (Full) kombiniert beide Bereiche. Voraussetzungen für die Verleihung des AEO-Status sind die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften, ein leistungsfähiges Logistik- und Buchführungssystem und finanzielle Liquidität.
Für den AEO S und den AEO F wird darüber hinaus die Erfüllung definierter Sicherheitsrichtlinien gefordert. Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen gehören unter anderem Zugangskontrollen für das Firmengelände, Vorkehrungen zur Verhinderung von Manipulation an der Ware sowie eine Sicherheitsüberprüfung von Kunden, Lieferanten und den eigenen Mitarbeitern, Zeitarbeitskräften und Praktikanten.
Die Sicherheitsüberprüfungen, die auf den EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 basieren, sind ein wesentliches Kriterium bei der Erteilung des AEO-Status. Denn die Zeiten, in denen es eine überschaubare Liste von Ländern gab, die von der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen mit einem Boykott belegt wurden, sind lange vorbei. Heute sind die Sanktionslisten personen- und organisationsbezogene Dokumente. Allein auf den Listen der EU und der USA stehen derzeit insgesamt mehr als 18 000 Personen und Organisationen aus allen Ländern der Welt – Deutschland und seine europäischen Nachbarländer eingeschlossen. Eine Überprüfung aller Geschäftskontakte ist deshalb unbedingt notwendig, auch wenn das Unternehmen nicht mit Krisengebieten Handel treibt.
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