Exportkontrolle Software unterstützt bei der Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen
BEO bringt ein neues System zur Exportkontrolle auf den Markt. Die Anwendung, die das Unternehmen auf der Logimat 2013 vorstellen wird, unterstützt ihre Nutzer bei der Einhaltung aller wichtigen Ausfuhrbestimmungen und speichert jeden Arbeitsschritt revisionssicher ab.
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Nach dem geltenden Exportrecht müssen Unternehmen regelmäßig Länderembargos berücksichtigen, kritische Güter im Blick behalten und den möglicherweise bedenklichen Endverwendungszweck ihrer Produkte beachten. Die BEO-Software zur Exportkontrolle unterstützt bei der Einhaltung aller wichtigen Ausfuhrbestimmungen. Das Tool erleichtert exportierenden Unternehmen die exakte Ermittlung, ob und für welche Güter bei der Ausfuhr Genehmigungen erforderlich sind.
Software zur Exportkontrolle berücksichtigt alle genehmigungspflichtigen Ausfuhren
Häufig ist dies bei so genannten Dual-Use-Gütern der Fall, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Das trifft allerdings auch auf scheinbar harmlose Produkte wie Lippenstifthülsen oder Dichtungsringe zu. Alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die eine Genehmigungspflicht besteht, sind im Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet. Diesen prüft die BEO-Exportkontrolle vor jedem Versand.
Die Ausfuhrliste gibt zusätzlich Aufschluss darüber, bei welchen Waren die Ausfuhr grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Sie wird – wie auch das Umschlüsselungsverzeichnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – ebenfalls von der BEO-Exportkontrolle berücksichtigt. Eine weitere Funktion des Systems ist der Abgleich des Bestimmungsortes der Güter mit der Liste von Ländern, gegen die Embargos verhängt sind.
IT-gestützt können manuelle Exportkontrollen entfallen
„Dem Anwender erspart die IT-gestützte Exportkontrolle erheblichen Arbeitsaufwand, weil die manuelle Prüfung entfällt“, erläutert Regina Konrad, stellvertretende Geschäftsführerin von BEO Consult. „Außerdem wird jeder Teilschritt revisionssicher abgespeichert und bleibt so jederzeit nachweisbar.“ Zu sehen gibt es die Software in Halle 5 am Stand 332.
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