Steigtechnik System für arbeitsschutzkonforme Sprossenleitern

Redakteur: Gary Huck

Günzburger Steigtechnik präsentiert ein neues Produkt, mit dem eine Sprossenleiter ohne Werkzeug an erhöhte Standards der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angepasst werden kann.

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Das Stufenmodul schafft einen „TRBS“-konformen Arbeitsplatz auf der Leiter.
Das Stufenmodul schafft einen „TRBS“-konformen Arbeitsplatz auf der Leiter.
(Bild: Günzburger Steigtechnik)

Das neue Stufenmodul „MaxxStep“ kann laut Günzburger Steigtechnik an nahezu jede Sprossenleiter des Unternehmens angebracht werden. Hintergrund des Produktes ist die Technische Regel für Betriebssicherheit „TRBS 2121 Teil 2“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Nach dieser Regelung muss ein Anwender, der eine Leiter als Arbeitsplattform nutzt, ein Stufen- und kein Sprossenmodul als Standstufe nutzen.

Der Vorteil, den „MaxxStep“ bietet, ist, dass das System auf unterschiedliche Arbeitshöhen „mitwandern“ kann. Anwender können das Modul ohne Werkzeugeinsatz von einer Sprosse nehmen und es auf der nächsten anbringen. Dafür sorgen zwei Klemmschrauben mit Sterngriff. Die Schrauben verfügen über eine mit dem Stufenmodul verbundene Haltesicherung. Das „MaxxStep“-System ist in verschiedenen Größen erhältlich und erfüllt nach Herstellerangaben die Anforderungen der Norm „DIN EN 131-2“. Außerdem strebt Günzburger Steigtechnik an, das Produkt in das Arbeitsschutz-Prämienprogramm der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) aufzunehmen. Kunden könnten dann Zuschüsse erhalten.

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Ein weiteres Plus der Lösung sind die rutschhemmenden Trittauflagen „clip-step“ und „clip-step R13“. Letztere würde sogar an nassen, ölverschmierten und staubigen Arbeitsplätzen für einen sicheren Tritt auf der Leiter sorgen. Laut Ferdinand Munk, Geschäftsführer von Günzburger Steigtechnik, gibt es, seit die verschärfte Arbeitsschutzregelung Anfang 2019 in Kraft trat, noch weitere Vorgaben zu beachten. Der Standplatz eines Arbeiters auf einer Leiter darf maximal 5 m hoch liegen. Bei Anlegeleitern müssen die obersten drei Sprossen oder Stufen frei bleiben, bei Stehleitern gilt das für die obersten zwei.

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