Die Richtlinie 2006/42/EG, auch als „Maschinenrichtlinie“ bezeichnet, regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung „beim Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum“, wie es trocken heißt. Mit einer Broschüre gibt der VDMA jetzt wichtige Hinweise für fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF) und fahrerlose Transportsysteme (FTS).
Eine kostenfreie Broschüre des VDMA-Fachverbands Fördertechnik und Intralogistik gibt wichtige Hinweise zum Inverkehrbringen von FTF und FTS gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
(Bild: Grenzebach)
Hersteller, Händler und Anwender fahrerloser Transportfahrzeuge und aus ihnen bestehenden fahrerlosen Transportsystemen haben nach Ansicht des VDMA vermehrt Fragen dazu, wer in einem Projekt zuständig und verantwortlich ist. Eine neue Broschüre des Frankfurter VDMA-Fachverbands Fördertechnik und Intralogistik ordnet diese Fragen jetzt ein.
Das ist wichtig, weil sich beispielsweise durch sogenannte Plug-and-play-Lösungen Zuständigkeiten verändern können. Gleiches gilt auch, wenn nachträglich Fahrzeuge ergänzt werden.
Andreas Scherb, Fachabteilung FTS im VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik
Das könne sich laut Scherb auf die Kennzeichnungspflicht auswirken, was in der Broschüre ausführlich dargestellt sei. An zwei Beispielen verdeutlicht sie zwei gängige Verfahren des „Inverkehrbringens“, die sehr unterschiedliche Ergebnisse in der CE-Kennzeichnung zur Folge hätten. Auch wenn nachträglich der FTS-Fuhrpark erweitert werde, stelle sich die Frage der CE-Konformität, die je nach Bestand eine „wesentliche Veränderung der bestehenden Maschine“ gemäß Maschinenrichtlinie bedeuten könne.
Sprachrohr der Branche
VDMA-Fachmann Scherb: „Wir hoffen, damit Anbietern und Anwendern eine wichtige Orientierung in der komplexen Thematik zu geben.“ Auch Entscheidungsträger in FTS-Projekten fänden in der Broschüre wichtige Hinweise für den Einsatz von Fahrzeugen und Systemen, heißt es abschließend. Der VDMA-Fachverband vertritt über 240 deutsche und europäische Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen FTS, Flurförderzeuge, Krane und Hebezeuge, Lagertechnik und Stetigförderer. (bm)
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Stand vom 15.04.2021
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