Antiterror-Maßnahmen Webdienst prüft Sanktionslisten im Hintergrund

Bis spätestens Ende 2011 werden die Zollbehörden alle bestehenden Bewilligungen zum „Zugelassenen Ausführer“ (ZA) neu bewerten. Das betrifft rund 20.000 deutsche Unternehmen mit ZA-Status. Sie müssen darlegen, wie sie auf Dauer sicherstellen, dass Exportkontrollregeln eingehalten werden.

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Firmen, die ihre bestehende Bewilligung für vereinfachte Zollverfahren behalten wollen beziehungsweise neu beantragen, müssen nun unter anderem auch erklären, wie sie den Abgleich mit den Antiterrorverordnungen garantieren. Auch Unternehmen, die den Status AEO (“Authorized Economic Operator“ oder „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) beantragen, müssen nachweisen, dass sie Geschäftspartner und Mitarbeiter mit den Anhängen der EG-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 und weiteren offiziellen Sanktionslisten abgleichen.

Neu hinzugekommen ist die EG-Verordnung 753/2011, die seit dem 1. August 2011 gilt. In dieser „Afghanistan-Verordnung“ sind nun separat die Taliban-Anhänger gelistet. Das ambitionierte Ziel der EU-Verordnungen ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette gegen Terroranschläge — vom Hersteller bis zum Endverbraucher.

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Sowohl der ZA- als auch der AEO-Status erleichtern und beschleunigen die Zollabwicklung. Zwar ist der AEO-Status freiwillig, doch spätestens Ende 2011 werden Inhaber vereinfachter Verfahren, besonders zugelassene Ausführer, teilweise die Voraussetzungen des AEO erfüllen müssen. Der Aufwand für die Beantragung des ZA- oder AEO-Status ist in beiden Fällen fast gleich.

Wird der Status AEO F angestrebt, kommen zum Teil allerdings noch Sicherheitsfragen dazu. Ob ZA oder AEO — in beiden Fällen ist es sinnvoll, ein System im Einsatz zu haben, das es erlaubt, alle Zollvorgänge nachzuvollziehen, Daten zu archivieren und Auswertungen und Statistiken zu fahren. Speziell für die automatisierte Prüfung der Personenembargos, wie die Antiterrorverordnungen auch genannt werden, bietet AEB mit Compliance Xpress eine kostengünstige On-demand-Lösung an.

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