07.08.2025

Entwaldungsverordnung EUDR: Inka-Paletten sind als Recyclingprodukte ausgenommen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die 2023 in Kraft getreten ist und ab Dezember 2025 zur Anwendung kommen wird, soll der weltweiten Abholzung Einhalt gebieten.

Unter anderem müssen dann die Anwender von Holzpaletten und -verpackungen nachweisen, dass die Produkte ihrer Lieferanten der EUDR entsprechen.

Auch uns erreichen Nachfragen zur EUDR-Konformität unserer Paletten. Für unsere Kunden können wir Entwarnung geben: Für Inka-Paletten gelten die Vorgaben der EUDR nicht. Unsere Pressholzpaletten werden zu 100 Prozent aus Recyclingholz hergestellt. Produkte wie unseres, die vollständig aus Material gefertigt sind, das das Ende seines Lebenszyklus erreicht hat und andernfalls als Abfall entsorgt würde, sind von der Sorgfaltspflicht gemäß EUDR ausgenommen. Mit der Inka-Palette versenden sie also mit einem waldfreundlichen Produkt – und sind auch in Sachen EUDR auf der sicheren Seite.

Eine entsprechende Bestätigung bieten wir Ihnen hier zum Download an.