28.07.2025
Luftfahrt Bundesamt bestätigt: Inka-Palette nach wie vor luftfrachtgeeignet
Nach Verschärfung der Verpackungsvorgaben für Luftfracht durch das LBA im November 2024 klärte eine Rücksprache mit dem LBA, dass Inka-Pressholzpaletten weiterhin zulässig sind.
Nachdem das Luftfahrt Bundesamt (LBA) im November 2024 seine Vorgaben für Verpackungen in der Luftfracht verschärft hat, kam es Anfang 2025 auch unter unseren Kunden zu Verunsicherungen. So entstanden unter anderem Unklarheiten über die Zulässigkeit von Paletten mit hohlen Füßen, ausgelöst durch eine Nachricht des Bundesverbandes Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE). Wir haben deshalb erneut mit dem LBA Rücksprache gehalten und die schriftliche Bestätigung bekommen: Inka-Pressholzpaletten sind weiterhin für Luftfrachtsendungen zulässig! Die zwischenzeitlich kursierende Falschmeldung, dass Paletten mit hohlen Füßen künftig verboten seien, wurde mittlerweile von LBA und HPE richtiggestellt.
Wie bisher gilt, dass Inka-Paletten wie alle Luftfrachtpackmittel manipulationssicher oder mindestens „manipulationserkennbar“ verpackt werden müssen, sodass nachträglich keine Manipulationen an der Fracht vorgenommen werden können oder nachträgliche Manipulationen eindeutig erkennbar sind. Aufgrund ihrer geschlossenen Bodenfläche erfüllen Inka-Paletten diese Vorgabe sogar besonders gut.
Mehr Informationen zur manipulationssicheren Verpackung der Inka-Palette finden Sie hier.