So sieht`s aus! Die Lockerungen im Lieferkettengesetz sind da

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Wie man in letzter Zeit gehört und gelesen hat, will die Regierung das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz vereinfachen. Es gab Lob und Kritik. So sieht es jetzt wohl damit aus ...

Die Vereinfachung des viel diskutierten und kritisierten Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes ist jetzt auf dem Weg. Hier einige Maßnahmen, die es entschärfen sollen ...(Bild:  Paragraphia)
Die Vereinfachung des viel diskutierten und kritisierten Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes ist jetzt auf dem Weg. Hier einige Maßnahmen, die es entschärfen sollen ...
(Bild: Paragraphia)

Unternehmen sollen künftig weniger Berichte – etwa über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten – abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten würden jetzt nur noch in schweren Fällen sanktioniert. Das geht jedenfalls aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Vermieden würden dann durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende doppelte Berichtspflichten, heißt es etwa. Die nun auf den Weg gebrachte Entschärfung beruht übrigens auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau. Dabei gilt das nationale Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz ausnahmslos weiter, bis es durch ein Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht überführt, abgelöst wird, so das Bundessozialministerium. In der EU werde derzeit über Änderungen verhandelt.

Stand im Koalitionsvertrag

Nochmals zur Info: Das seit 2023 geltende Gesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen mussten regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der Vorgaben veröffentlichen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verspricht: „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten.“ Gleichzeitig lasse die Regierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach.

(ID:50538406)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung