Brandschutzkonzepte
Wenn jede Minute zählt

Ein Gastbeitrag von Michel Stracabosko-Dvorski* 3 min Lesedauer

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Brandschutzpläne sollte es in jedem Lager geben. Doch wie gut sind Betriebe wirklich vorbereitet, wenn es mal brennt? Die brennende Lagerhalle in Hamburg hat eindrücklich gezeigt, weshalb Unternehmen Schutzkonzepte ernstnehmen sollten.

Regelmäßige Brandschutzschulungen sind in Logistikbetrieben unverzichtbar. Nur gut ausgebildete Mitarbeiter können im Ernstfall auch richtig reagieren.(Bild: ©  Dejan - stock.adobe.com)
Regelmäßige Brandschutzschulungen sind in Logistikbetrieben unverzichtbar. Nur gut ausgebildete Mitarbeiter können im Ernstfall auch richtig reagieren.
(Bild: © Dejan - stock.adobe.com)

Ereignisse wie der Großbrand in Hamburg-Veddel zeigen eindrücklich, wie schnell ein Feuer eskalieren kann. Ein brennendes Auto in einer Lagerhalle führte zur Explosion mehrerer Druckgasbehälter, deren Teile dann wiederum angrenzende Hallen in Flammen setzten. Solche Vorfälle verdeutlichen, welche gravierenden Folgen schon kleine Brände oder Funken für Betriebe haben können und wie entscheidend funktionierender Brandschutz in Lagerhallen, Logistikzentren und Industrieanlagen ist. Bauliche Vorgaben genügen allein nicht. Ebenso wichtig sind regelmäßige Unterweisungen des Personals, klare Abläufe und der sichere Umgang mit Gefahrstoffen. Dennoch wird die Brandschutzordnung in vielen Unternehmen stiefmütterlich behandelt, weil deren Erstellung, Aktualisierung und Schulung als zu aufwendig gelten. Für Unternehmen, insbesondere auch in der Logistik, ist sie jedoch unverzichtbar. Sie schützt Leben, begrenzt Schäden und sorgt dafür, dass Prozesse nach einem Brand schneller wieder anlaufen.

Brandschutzordnung zwischen Pflicht und Praxis

Gerade in Logistikhallen, Distributionszentren oder Umschlaglagern, wo große Warenmengen, brennbare Verpackungen und teilweise auch Gefahrstoffe aufeinandertreffen, ist ein wirksames Brandschutzkonzept unverzichtbar. In solchen Gebäuden greifen zahlreiche Prozesse ineinander, bei denen viele Beteiligte eng zusammenwirken. Somit ist das Risiko, dass Brände sich unkontrolliert ausbreiten, dort besonders hoch. Zwar gibt es bundesweit keine einheitliche Vorgabe zur Erstellung einer Brandschutzordnung, jedoch ergibt sich eine Verpflichtung oftmals aus anderen bestehenden Regelungen. Je nach Bundesland verlangen Bauvorschriften von besonders gefährdeten Betrieben eine Brandschutzordnung, die mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein muss. Das betrifft auch Logistikbetriebe mit erhöhter Brandlast. Zusätzlich gilt das Arbeitsschutzrecht: Beschäftigte müssen klare Informationen darüber erhalten, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Diese Forderung ergibt sich aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und wird durch weitere Regelwerke konkretisiert, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Technische Regelwerk ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Zudem sind die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaften einzuhalten.