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Unternehmer können bei einem Fahrzeug mit 40 t, einer jährlichen Fahrleistung von 150000 km und einem Verbrauch von 30 l je 100 km bei einem Kraftstoffpreis von einem Euro je Liter so rund 1350 Euro im Jahr einsparen. Bei 25 Fahrzeugen sind das im Jahr 33750 Euro Kraftstoffkostenersparnis. Zusammen mit der staatlichen Hilfe in Höhe von 33000 Euro kann das Unternehmen insgesamt also 66750 Euro sparen.
Förderantrag für geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Lkw-Reifen bis 31. März
Der Antrag für die „De-Minimis“-Förderung für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt muss vor dem Vorhabensbeginn beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten — das heißt also vor der Bestellung der geräuscharmen und rollwiderstandsoptimierten Reifen.
Anträge auf Förderung sind auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG unter BAG-Zuwendungsverfahren, Postfach 190311, 50500 Köln jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Stichtag ist also der 31. März 2010.
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