Flurförderzeuge

Lithium-Ionen-Akkus: Unbekannte Gefahr im Stapler?

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Aber Achtung: Sollte es zu einem Vollbrand außerhalb des geschützten Bereiches kommen, nie das Speichermedium mit Wasser (Wandhydrant) löschen, sondern etwa Sand nutzen, denn es kann zu einer Verpuffungsreaktion kommen. „Nach Möglichkeit nur Folgebrände löschen und die Speichermedien kontrolliert abbrennen lassen“, rät Engel. Werden diese Maßnahmen und Anforderungen eingehalten, kann ein hinreichendes Sicherheitsniveau erreicht werden, so Engel.

Versicherer beobachten die Entwicklung der Lithium-Ionen-Technik

Auch das Merkblatt der Versicherungswirtschaft formuliert Sicherheitsregeln. Doch die Allianz sieht derzeit, „wenn überhaupt das Gefahrenpotenzial in der Lagerung und weniger im Einsatz von Gabelstaplern“, berichtet Heide Polke, Sprecherin des Münchener Versicherungskonzerns. „Lithiumionen kommen derzeit vor allem bei Automobilherstellern und Zulieferern zum Einsatz. Da aber Elektrofahrzeuge heute lediglich in Kleinserie produziert werden, drohen durch potenzielle Schäden an den Lithiumionen selbst im Moment noch keine relevanten Summen; im Zweifel wären Schäden durch den Selbstbehalt der Unternehmen gedeckt“, heißt es in der Konzernzentrale.

Die Betonung müsste auf noch liegen, denn in der Automobilindustrie wie auch in der Flurförderzeugbranche forcieren die Hersteller die LI-Technik. Auf einer Pressekonferenz skizzierte Jungheinrich ambitionierte Ziele mit den Akkus. Mit steigender Leistung der Batterien könnten zukünftig auch große Stapler mit der Technik bestückt werden. Höhere Leistung bedeutet aber wohl auch mehr Gefahren. „Das Gefährdungspotenzial von LI-Batterien wird, neben dem Produktdesign, maßgeblich durch die Leistung der Module oder des Systems selbst bestimmt“, schreibt die Versicherungswirtschaft. Dass die LI-Entwicklung noch nicht am Ende ist, wissen auch die Assekuranzen: „Wir beobachten die Entwicklung jedoch aufmerksam und werden dann gegebenenfalls prüfen, ob im Falle von Lithiumionen spezielle Klauseln oder Vorschriften erforderlich werden, wie sie für die Lagerung anderer Gefahrgüter bereits analog existieren“, schreibt die Allianz.

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