Risikoanalyse
Mehr Sicherheit an den EU-Außengrenzen

Von Johannes Hangl * 3 min Lesedauer

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Was für Reisende in die USA schon lange kein Novum mehr ist und für Reisende in die EU und nach Großbritannien bald eingeführt werden soll, wird jetzt auch für Warensendungen in die EU umgesetzt: Mit dem Import Control System 2 (ICS2) gibt es jetzt eine Anmeldepflicht für in die EU importierte Güter.

Mit ICS2 führt die EU eine verpflichtende Datenübermittlung zu importierten Brief- und Warensendungen ein.(Bild:  Eightfish)
Mit ICS2 führt die EU eine verpflichtende Datenübermittlung zu importierten Brief- und Warensendungen ein.
(Bild: Eightfish)

Straße, Schiene, Wasser, Luft – es gibt viele Wege, auf denen Waren in die EU gelangen. Die Zahl der Transportwege ist so groß, dass eine Übersicht über alles, was importiert wird, fast unmöglich ist. Zumindest, wenn nicht die Importeure selbst in die Pflicht genommen werden. Ähnlich wie mit dem ESTA-Formular oder den geplanten ETA- beziehungsweise ETIAS-Genehmigungen im Vereinigten Königreich und der EU führt die Europäische Union mit ICS2 eine verpflichtende Datenübermittlung mit Informationen zu den importierten Brief- und Warensendungen ein. Dabei sind nicht nur alle in die EU, Norwegen und die Schweiz importierten Güter von der Berichtspflicht betroffen, sondern auch Waren, die sich nur auf der „Durchreise“ befinden.

Da das Ganze mit einem hohen Verwaltungsaufwand einhergeht, wird das ICS2 in drei Phasen eingeführt. Phase 1 startete am 15. März 2021 und betrifft Kurierdienste und Postdienste im Luftverkehr. Diese müssen Frachtinformationen vor dem Versand im Format der elektronischen Entry Summary Declaration (ENS) an das ICS2 übermitteln. Mit Beginn der zweiten Phase am 1. März 2023 erweiterte sich die Pflicht auf die allgemeine Luftfracht – also alle Waren und Postdienste im Luftverkehr.

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