So wird das nichts! Plastics Europe Deutschland prangert EU-Verpackungsverordung an

Quelle: Pressemitteilung von Plastics Europe Deutschland 2 min Lesedauer

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Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab. Doch die Verpackungsbranche ist alles andere als begeistert. Hier die Begründung nebst Empfehlungen ...

Noch ist Ruhe im EU-Parlament. Doch das wird sich spätestens am Mittwoch ändern. Denn dann stimmt man dort über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab, wie Plastics Europe Deutschland informiert. Doch der Verein ist nicht begeistert vom Inhalt derselben ...(Bild:  EU)
Noch ist Ruhe im EU-Parlament. Doch das wird sich spätestens am Mittwoch ändern. Denn dann stimmt man dort über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab, wie Plastics Europe Deutschland informiert. Doch der Verein ist nicht begeistert vom Inhalt derselben ...
(Bild: EU)

Ingemar Bühler, der Hauptgeschäftsführer von Plastics Europe Deutschland, zeigt sich von den Änderungsvorschlägen des Parlaments mit Blick auf die neue EU-Verpackungsverordnung enttäuscht. Sein Kommentar: „Das EU-Parlament leistet der Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst.“ Immerhin ist das Ziel der EU-Verpackungsverordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Doch trotz einiger Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission befürchtet der Verein, dass die Änderungsvorschläge des Parlaments Investitionen in die Kreislaufwirtschaft negativ beeinträchtigen könnten. Bühler stellt klar: „Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten willkürlich wirkende Verbote für recycelbare Einweg-Kunststoffverpackungen, die weder durch eine Folgenabschätzung noch einen Nachweis des Umweltnutzens gestützt werden.“

„Folgenschwere Materialdiskriminierung“

Bühler bezeichnet das EU-Vorgehen als folgenschwere Materialdiskriminierung, die zu ökologisch nachteiligen Ausweichbewegungen auf andere Verpackungsmaterialien führen kann und die nicht zuletzt im Widerspruch zu den Klima- und Kreislaufwirtschaftszielen steht. Seiner Meinung nach sollten Anstelle von Verboten vielmehr pragmatische Investitionsanreize geschaffen werden, um die europäischen Klima- und Kreislaufwirtschaftsziele zu erreichen. Das nötige Potenzial dazu habe die PPWR, um die Transformation der Kunststoffverpackungs-Industrie zu beschleunigen. Die Experten des Vereins fordern aber nicht nur, sie empfehlen auch gleich ein halbes Dutzend Maßnahmen.

Sechs Tipps für eine funktionierende EU-Verpackungsverordnung

  • 1. Einführung von verbindlichen Zielvorgaben für Rezyklateinsatzquoten für alle Arten von Kunststoffverpackungen auf Unternehmensebene;
  • 2. Maßnahmen, um den Einsatz von biobasierten Rohstoffen und CO₂ zu fördern, über ergänzende Zielvorgaben;
  • 3. Ausnahmeregelungen bei den Wiederverwendungszielen für bestimmte Transportverpackungen;
  • 4. Verzicht auf das Verbot von recycelbaren Einweg-Kunststoffverpackungen in Anhang V;
  • 5. Die Einführung von material- und technologieneutraler Design-for-Recycling-Kriterien;
  • 6. Bestehende Rechtsvorschriften berücksichtigen – Denn die PPWR ist kein geeignetes Instrument zur Regulierung von gefährlichen Stoffen oder der Chemikaliensicherheit.

Wen das nun tiefergehend interessiert, der sollte diesem Link folgen, wo es die sechs Handlungsempfehlungen in detaillierterer Form zu finden gibt.

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