Unternehmerpflichten Unterweisung von Staplerfahrern leicht gemacht

Redakteur: Claudia Otto

Staplerführer sind mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Auf diese Unternehmerpflicht weist der Resch Verlag, Gräfeling, hin. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht besteht gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15.

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Gerne übersehen Unternehmen, wie wichtig es ist, die Mitarbeiter immer wieder zu sensibilisieren, welchen Gefahren sie selbst ausgesetzt sind und wie sie andere gefährden. In Unternehmen, in welchen qualifizierte Unterweisungen durchgeführt wurden, verhalten sich die Mitarbeiter gefahrenbewusster, so dass auch kleinere Unfälle vermieden werden, heißt es weiter.

CDs und Testbögen helfen bei der Unterweisung

Betriebe und Ausbilder stehen jedes Jahr aufs Neue vor der Frage, wie und welche Themen geschult werden sollen. Meist fehlt es vor allem an Zeit, um jedes Jahr eine qualifizierte Unterweisung vorzubereiten. Aus diesem Grund bringt der Resch-Verlag eigenen Angaben zufolge jährlich Powerpoint-CD-ROMs heraus, mit denen die Unterweisungen einfach und fachlich sowie rechtlich einwandfrei durchgeführt werden können.

Eine der neu erschienenen CDs behandelt den Schwerpunkt „Unterweisung Gabelstaplerfahrer: Sicheres Lagern und Stapeln“.Aus vielen weiteren bereits erschienen Themen-CDs kann der Unterweiser für sein Unternehmen den passenden Schwerpunkt auswählen. Zu den jeweiligen Themen sind Testbögen erhältlich, um die Teilnehmer direkt nach der Unterweisung über einen Fragebogen zu prüfen. Dies sichere auch den Unternehmer ab, der die Verantwortung trägt.

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