Transportsicherung Airbag für Lkw-Planendächer trotzt Eis und Schnee
Verliert ein Lkw während der Fahrt Eisplatten oder Schneemassen, wird dies von den Ordnungsbehörden mit Bußgeldern, Strafpunkten und im schlimmsten Fall als fahrlässige Tötung geahndet. Flottenbetreiber, die das Geto-RSAB-Sicherheitssystem für Lkw-Planendächer einsetzen, sind auf der sicheren Seite, denn damit ist nach Herstellerangaben ein eis- und schneefreies Dach garantiert.
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Der Winter ist in Deutschland angekommen. Kälte, Frost, Schnee, Regen und Eis erschweren jetzt wie beinahe jedes Jahr den ohnehin schon stark frequentierten Gütertransport auf Europas Straßen — zumindest in mittel- und nordeuropäischen Ländern.
Luftschlauch hebt Dachplane mittig an
Für alle Halter von Nutzfahrzeugen mit Planendächern ist es höchste Zeit, über geeignete Sicherheitssysteme nachzudenken, um meterlange Eisschollen und Schneemassen auf ihrem Lkw-Dach zu verhindern, die das Fahrzeuggewicht nicht selten um 100 kg erhöhen. Eisschollen und Schneemassen, die sich zu Wurfgeschossen entwickeln, stellen obendrein erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr dar.
Titgemeyer garantiert beim Einsatz seines Geto-RSAB-Sicherheitssystems ein eis- und schneefreies Dach. Das Airbag-System besteht aus einem aufblasbaren Luftschlauch, der im Inneren des Aufbaus zwischen Dachspriegel und Plane installiert wird. Durch Anschluss an das bordeigene Druckluftsystem hebt der Geto RSAB die Dachplane mittig um circa 18 cm an. Die Folge: Das Fahrzeug bleibt im Winter eisfrei und während der wärmeren Jahreszeit bilden sich dort keine Wassermassen, die bei beschädigten Dachplanen oft genug für Schäden an der Ladung verantwortlich sind.
Lkw-Airbag gegen Eis und Schnee ohne Überhöhe
Nach Herstellerangaben verfügt Geto RSAB gegenüber allen handelsüblichen Vergleichsmodellen über eine so genannte Zwangsevakuierung, die bei der ersten Betätigung der Bremse den Schlauch entlüftet und so als Höhenkontrolle wirkt. Dadurch wird verhindert, dass das Fahrzeug mit Überhöhe am Straßenverkehr teilnimmt.
Die Nachrüstung mit dem Airbag-System wird im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis der Bundesregierung mit bis zu 2000 Euro je mautpflichtigem Nutzfahrzeug und einer jährlichen Höchstsumme von 33000 Euro je Unternehmen gefördert. Noch bis zum 31. März 2011 können Anträge für 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingereicht werden.
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