Cybersecurity
Automatisierer liefern heute schon Antworten auf neue EU-Vorgaben

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 5 min Lesedauer

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Automatisierte Intralogistikanlagen gelten als Rückgrat moderner Produktions- und Distributionsprozesse. Sie ermöglichen eine präzise, schnelle und effiziente Abwicklung innerbetrieblicher Materialflüsse. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung dieser Systeme wächst auch ihre Verwundbarkeit – insbesondere gegenüber Cyberbedrohungen.

IT-Security schützt klassische Unternehmens-IT, während OT-Security sich auf die Absicherung von industriellen Steuerungs- und Automatisierungssystemen bezieht.(Bild:  Unitechnik)
IT-Security schützt klassische Unternehmens-IT, während OT-Security sich auf die Absicherung von industriellen Steuerungs- und Automatisierungssystemen bezieht.
(Bild: Unitechnik)

Die Europäische Union hat darauf reagiert und mit der neuen Maschinenverordnung (EU 2023/1230), dem Cyber Resilience Act (EU 2024/2847) sowie der NIS-2-Richtlinie einen neuen Ordnungsrahmen geschaffen, der auch Betreiber und Inverkehrbringer automatisierter Anlagen in die Pflicht nimmt.

Ab dem Jahr 2027 wird es für Unternehmen in der Intralogistik nicht mehr ausreichen, ihre neugebauten Anlagen lediglich mechanisch instand zu halten. Vielmehr sind dann ganzheitliche Sicherheitsstrategien gefordert, die auch Software, Kommunikationstechnik und vernetzte Infrastrukturen einbeziehen. Für viele Betreiber bedeutet das eine grundlegende Umstellung. Gleichzeitig ergeben sich Chancen für Automatisierungsspezialisten wie Unitechnik: Sie können Verantwortung übernehmen und Kunden dabei unterstützen, die neuen Anforderungen zu erfüllen, indem sie progressive und weitsichtige Serviceangebote bereitstellen.