TÜV-Baurechtsreport 2023 Beim Brandschutz geht es weiter bergab

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 2 min Lesedauer

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Laut dem aktuellen TÜV-Baurechtsreport 2023 weisen rund 20 Prozent der Brandmeldeanlagen und 25 Prozent der Rauchabzugssysteme hierzulande „erhebliche Mängel“ auf. Dabei sollte man beim Brandschutz nichts dem Zufall überlassen ...

Richard Langen bei der Melderprüfung: Die Mängelquote bei Brandmeldeanlagen ist deutlich angestiegen.(Bild:  LK Recruiting/Luc Wömper)
Richard Langen bei der Melderprüfung: Die Mängelquote bei Brandmeldeanlagen ist deutlich angestiegen.
(Bild: LK Recruiting/Luc Wömper)

Jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem in Sonderbauten weist erhebliche Mangel auf. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt der TÜV-Baurechtsreport 2023. Damit ist die Zahl der bemängelten Brandmeldeanlagen und Rauchabzugssysteme nicht nur insgesamt zu hoch: Sie ist weiter deutlich angestiegen. Verantwortlich für diesen Anstieg dürfte nicht zuletzt die weiter zunehmende Komplexität infolge der Digitalisierung in der modernen Gebäudetechnik sein. Die Freihoff-Gruppe weist in einer aktuellen Pressemeldung auf die daraus resultierenden Risiken hin und bietet maßgeschneiderte Lösungen für einen vorbeugenden Brandschutz.

Brandschutzbeauftragte und Gebäudebetreiber sollten diese Mängel nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern angesichts der hohen Zahl an Mängeln noch mehr Augenmerk auf ihr Qualitätsmanagement, die laufende Schulung eigener Mitarbeiter und zudem auf die fachgerechte Überprüfung und Wartung der Brandmeldeanlagen durch erfahrene Partner legen.

Alexander Schmiedel, GF Freihoff-Gruppe

Dass der erhobene Zeigefinder des TÜV nicht von ungefähr kommt, zeigen auch die Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV), laut denen der Großschadenaufwand für Feuerschäden seit Jahren zunimmt – auf rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die Statistik für das Kalenderjahr 2022 beispielsweise führe neun der zehn größten Schadensereignissen auf Feuer zurück, wie es heißt. Zusätzlich zum aktuellen Sachschaden kämen häufig noch langfristige negative Folgen für betroffene Unternehmen hinzu – beispielsweise, wenn eine Produktion wochenlang stillstehen müsse, Umsätze entfielen und womöglich Kunden langfristig abwanderten.

Höhere Investitionen in Brandschutz notwendig

Mit Blick auf die Risiken und die gestiegene Zahl festgestellter Mängel weist auch der TÜV auf die Bedeutung einer vorausschauenden Instandhaltung und Wartung hin: „Es liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer und -betreiber, verstärkt in Wartung und Instandhaltung ihrer Sicherheitstechnik zu investieren, um bestmöglichen Schutz vor Bränden zu gewährleisten“, betont Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Die rechtliche Ausgangslage ist dabei klar: Fachfirmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind und mindestens eine geprüfte Fachkraft beschäftigen, dürfen Brandmeldeanlagen warten und beispielsweise Brandmelder tauschen. Wartungen sollten stets von zertifiziertem Fachpersonal einmal jährlich vorgenommen werden. Zu den wichtigsten Wartungsaufgaben zählen die Pflege von Anlagenteilen wie zum Beispiel Ansaugrauchmelder und Bewegungsmelder, der Austausch von Batterien, Akkus und Rauchmeldern sowie das Justieren von Bauteilen wie Riegelschaltkontakten. (bm)

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