Ladungssicherung De-Minimis-Förderung rechtzeitig sichern

Redakteur: Claudia Otto

Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können bis zum 31. März 2011 im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder staatliche Fördergelder für diverse Hilfsmittel der Ladungssicherung beantragen. Daran erinnert der Ladungssicherungs-Spezialist Marotech aus Fulda.

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Im neuen Jahr befinde sich das Förderprogramm bereits in seiner dritten Runde. Da in der Regel das Kalenderjahr als so genannter Bewilligungszeitraum gilt, werden die Fördermittel auch nur für beantragte und bewilligte Maßnahmen ausgezahlt, die innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden. Bewilligte Maßnahmen, die nicht rechtzeitig durchgeführt werden, werden demnach auch nicht gefördert.

Verband rät zu zügiger Antragsabgabe

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) habe seinen Mitgliedern zu einer zügigen Abgabe der De-Minimis-Anträge für 2011 geraten. Dahinter stehe die Befürchtung, dass die Gelder aus der Mautharmonisierung am Ende nicht für alle reichen könnten – schließlich laufe die Verteilung nach dem Windhund-Prinzip.

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