Vorsicht, PFAS! Verpackungshersteller müssen neue Grenzwerte beachten

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

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Per- und polyfluorierte Kohlenstoffverbindungen (PFAS) bauen sich in der Umwelt nicht ab und sind teils auch gesundheitsschädlich. Für diese Stoffe schreibt die neue EU-Verpackungsverordnung ab dem 12. August 2026 sehr strenge Grenzwerte vor.

Chemikalienexperten der Dekra mahnen die zum 12. August in Kraft tretenden strengeren PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen an.(Bild:  Dekra)
Chemikalienexperten der Dekra mahnen die zum 12. August in Kraft tretenden strengeren PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen an.
(Bild: Dekra)

Chemikalienexperten der Dekra machen darauf aufmerksam, dass Verpackungshersteller ab dem 12. August eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen müssen. Die EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 löst dann die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab und gilt ab diesem Zeitpunkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Neu und ab dann müssen die Grenzwerte für PFAS für Verpackungen eingehalten werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. Verschiedene dieser „Ewigkeitschemikalien“ werden laut Dekra unter anderem bei Kartonverpackungen eingesetzt, die nicht durch die Feuchtigkeit des Lebensmittels aufgeweicht werden sollen.

Risiko der Grenzwertüberschreitung

Dabei ist die Beschränkung von PFAS nicht auf einzelne Verbindungen begrenzt, sondern umfasst alle Verbindungen, auf die die PFAS-Kriterien zutreffen. Außerdem sind die Grenzwerte extrem niedrig, was nach Einschätzung von Dekra-Experten „zu einem erheblichen Risiko für Grenzwertüberschreitungen durch Verschleppung und Spurenverunreinigungen“ führt:

  • 25 ppb (Teile pro Milliarde) für einzelne Verbindungen;
  • 250 ppb für die Summe einzeln identifizierter Verbindungen;
  • 50 ppm (Teile pro Million) Gesamtfluorgehalt als Summe für alle PFAS, inclusive Polymere.

Darüber hinaus müssen laut Dekra Verpackungshersteller eine ganze Reihe von Anforderungen zur Abfallminimierung einhalten, etwa Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalt, Minimierung von Verpackungen und Kennzeichnung. Diese Anforderungen würden schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft treten, wie es heißt.

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