Gefahrgut

Gefahrgut erfordert Gefahrstoffmanagement im Lager

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(Archiv: Vogel Business Media)

Basis präventiven Handelns sind somit ausreichende und korrekte Informationen seitens der Hersteller. Hier gilt in der Theorie das Sicherheitsdatenblatt als zentrale Informationsquelle. Laut Gefahrstoffverordnung sind Hersteller von Gefahrstoffen oder Zubereitungen mit gefährlichen Inhaltsstoffen verpflichtet, dieses Dokument bereitzustellen.

Sicherheitsdatenblatt für manches Gefahrgut unzureichend

Hier beginnen für den Handel in der Regel die Probleme:

  • Die kosmetische Industrie ist von dieser Sicherheitsdatenblattpflicht ausgenommen: Wie aber sind dann leicht- oder hochentzündliche Inhaltsmengen zu bestimmen? Wegen der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Mengenbestimmung erfolgen.
  • Die Sicherheitsdatenblätter sind unvollständig: Wie ist etwa zu ermitteln, wie viel Gas Aerosolprodukte enthalten? Bei Lagerung von über 30 t Gas wird zum Beispiel eine Genehmigung nach BImSchV notwendig.
  • Sicherheitsdatenblätter sind inkorrekt: So müssten laut Sicherheitsdatenblatt ein Toilettenstein wie ein Explosivstoff behandelt werden und Heftpflaster im Gefahrstofflager liegen.

Hinzu kommt, dass die relevanten Informationen der Sicherheitsdatenblätter und äquivalenter Quellen sinnvoll zu managen sind. Bei wechselnden Sortimenten, Lieferanten und Rezepturen den Überblick zu behalten und eine ausreichende Aktualität mit angemessenem Aufwand zu gewährleisten, stellt enorme Anforderungen an den Handel.

Die Woolworth Deutschland ging die daraus resultierenden Fragestellungen und Aufgaben offensiv und mit Unterstützung von Agiplan an. So konnte das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine übergeordnete Projektbetreuung mit ganzheitlichem Ansatz und Fachwissen zur Seite stellen.

Erstes Ziel war die exakte Erfassung der Gefahrstoffartikel, damit durchgängige Einstufungen vorgenommen und die gelagerten Mengen ausgewertet werden konnten. Folgende Arbeitspakete schlossen sich an:

  • Erarbeitung von Vorgaben für die Lagerung unter Berücksichtigung von Brand-, Explosions- und Gewässerschutz,
  • Definition von Regeln für die Kommissionierung (Verpackung, Kennzeichnung und Konsolidierung),
  • Festlegung der Abläufe für den Versand und Transport (Zusammenladung, Freistellungsregelungen und Beförderungspapiere),
  • Abklärung gegebenenfalls notwendiger Erneuerungen von Genehmigungen, Erlaubnissen, Anzeigen und zu erstellender Gutachten,
  • Durchführung eines Schulungsprogramms für die Mitarbeiter und Update der Verfahrens- und Betriebs-anweisungen.

Sicherheit in den Gefahrgut-Prozessen

Im Bewusstsein, dass es sich auch bei Artikeln des täglichen Bedarfs um gefahrstoffbeinhaltende Produkte handeln kann, muss sich der Handel sowohl gegenüber seinen Mitarbeitern und der Umwelt als auch gegenüber Genehmigungsbehörden und Versicherungen absichern. Von großer Hilfe ist dabei eine eingehende Supply-Chain-Analyse – nur so wird die gesamte Versorgungskette vom Import über den Wareneingang, die Lagerung und Kommissionierung bis hin zum Crossdock und Warenausgang unter gefahrstoff- und gefahrgutrelevanten Aspekten erfasst.

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