Genehmigt! Go für neues Unternehmen von Thyssenkrupp und Duisport

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Die Betreibergesellschaft des Duisburger Hafens, Duisport, und der Hafendienstleister Thyssenkrupp Steel Logistics dürfen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, so die dpa.

Duisport (Biild) und der Hafendienstleister Thyssenkrupp Steel Logistics dürfen nach Genehmigung des Kartellamtes ein gemeinsames Unternehmen gründen. Lesen Sie hier, wie man sich das vorzustellen hat.(Bild:  Duisport)
Duisport (Biild) und der Hafendienstleister Thyssenkrupp Steel Logistics dürfen nach Genehmigung des Kartellamtes ein gemeinsames Unternehmen gründen. Lesen Sie hier, wie man sich das vorzustellen hat.
(Bild: Duisport)

Das Bundeskartellamt erlaubte Duisport, mit 49 Prozent bei dem Logistikunternehmen Thyssenkrupp Steel Logistics einzusteigen. Thyssenkrupp Steel behält die übrigen 51 Prozent. Das Joint Venture soll nach Angaben einer Sprecherin kurzfristig an den Start gehen. Finanzielles wurde nicht näher erwähnt. Thyssenkrupp Steel Logistics ist für die am Rhein gelegenen Werkshäfen in Duisburg-Schwelgern und -Walsum zuständig, wie man erfährt. In den Häfen werden etwa Kohle und Eisenerz für Deutschlands größten Stahlerzeuger Thyssenkrupp Steel angeliefert. In Gegenrichtung verlassen Stahlprodukte die Häfen.

Keine Bedenken seitens des Kartellamts

Im Rahmen der Partnerschaft sei aber geplant, Umschlagskapazitäten im Hafen auch Dritten zugänglich zu machen und damit in den Markt zu geben. Man hat keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens, teilte wiederum das Kartellamt mit. Der Zugriff von Duisport auf die Hafeninfrastruktur der Werkshäfen werde außerdem nur relativ begrenzt sein. Die beiden Werkshäfen würden auch in Zukunft weit überwiegend für Thyssenkrupp genutzt. Der erwartbare Anteil des Drittgeschäfts für den Güterumschlag wird mittelfristig zu gering sein, um die Marktposition von Duisport signifikant zu stärken, so die Prognosen.

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