Tankkartenmissbrauch
Kündigung bei dringendem Verdacht ist möglich

Von eckhard boecker Eckhard Boecker * 5 min Lesedauer

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Jeder Fuhrparkmanager aus Industrie, Handel und Logistik sollte nicht nur wissen, wer für welches Fahrzeug eine Firmentankkarte erhalten hat, sondern auch den Kraftstoffverbrauch einem Fuhrpark-Controlling unterziehen. Daraus könnte eine „Verdachtskündigung“ resultieren.

Fuhrparkmanagern kann nur empfohlen werden, Tankkartenbewegungen in ihrem Unternehmen zeitnah zu kontrollieren.(Bild: ©  Iryna - stock.adobe.com)
Fuhrparkmanagern kann nur empfohlen werden, Tankkartenbewegungen in ihrem Unternehmen zeitnah zu kontrollieren.
(Bild: © Iryna - stock.adobe.com)

Der Mitarbeiter fuhr ein Firmenfahrzeug, das ihm sein Arbeitgeber, ein Hersteller von Kraftfahrzeugen, zur Nutzung überlassen hatte. Für das Fahrzeug wurde ihm auch eine Tankkarte zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer internen Revision sprach der Arbeitgeber den Verdacht aus, dass der Mitarbeiter Bestandteile eines internen Auditberichts – ohne Zustimmung des Arbeitgebers – an Dritte weitergegeben habe. Aus diesem Grund forderte der Arbeitgeber den Laptop des Mitarbeiters an, der „untersucht“ werden sollte. Der Laptop wurde übergeben. Etwas später teilte der Mitarbeiter seiner Revisionsabteilung mit, dass sich noch einige als privat bezeichnete Dateien auf dem Rechner befänden.

„Forensische“ Untersuchung des Laptops

Der Arbeitgeber ließ den Laptop „forensisch“ prüfen. In einem Ordner befand sich die Datei „Tankbelege.xls“. Darin waren die Tankvorgänge des Mitarbeiters gelistet, die er mit der Firmentankkarte bezahlt hatte. Nach einer genauen Analyse der Tankdaten kam der Arbeitgeber zum Entschluss, dass ein dringender Verdacht bestehe, dass der Mitarbeiter die Tankkarte über einen Zeitraum von gut zwölf Monaten auf Kosten des Arbeitgebers nicht nur für sein Firmenfahrzeug genutzt habe. Im untersuchten Zeitraum nahm der Mitarbeiter 89 Betankungen vor. Dabei wurde in 14 Fällen ein Tankvolumen von mehr als 93 Litern festgestellt. Das Fassungsvermögen des Fahrzeugs betrug nach Angaben des Arbeitgebers 93 Liter. In der Spitze waren es 101,17 Liter je Betankung. 11 von 14 Betankungen erfolgten am Wochenende, im Urlaub oder an Feiertagen. Darüber hinaus erfolgten 88 von 89 Betankungen nicht an der firmeneigenen Tankstelle, sondern an Fremdtankstellen. In weiteren acht Fällen wurde das Fahrzeug in der firmeneigenen Waschstraße gereinigt, jedoch am selben Tag an einer Fremdtankstelle betankt.