Schädlingsbekämpfung
Rodentizide nur bei akutem Befall einsetzen

Von Sonja Müller * 2 min Lesedauer

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Die Schädlingsbekämpfung steht vor einer Zäsur: Der befallsunabhängige Einsatz von Antikoagulanzien wird im Zuge der anstehenden Neuzulassungen schrittweise beendet. Bislang geltende Ausnahmen sind nicht länger vorgesehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr.(Bild:  Rentokil Initial)
Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr.
(Bild: Rentokil Initial)

Schädlingsprävention mit klassischen Rodentiziden wird zunehmend schwieriger. Ab dem 30. Juni 2026 wird etwa die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien, also Blutgerinnungshemmern, nicht mehr gebilligt. Darüber hinaus sehen die aktuellen Neuzulassungen auch ein Verbot der BUD mit Cholecalciferol vor – ein Wirkstoff, der in der Schädlingsbekämpfung bislang als gute Ausweichoption galt.

Konkret bedeutet das: Rodentizide dürfen bald nur noch anlassbezogen eingesetzt werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Befall, etwa durch Sichtkontrollen, nicht-toxisches Monitoring und digitale Systeme.

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