Schädlingsbehandlung Wertvolle Seefracht sicher nach Down Under exportieren

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

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Es ist sicher nicht alltäglich, seine Waren nach Australien zu exportieren. Aber wenn es so weit ist, müssen Güter gewisser Warengruppen schon im Exportland einer Schädlingsbehandlung unterzogen werden.

Hier unterzieht ein S&A-Mitarbeiter einen Container einer speziellen Hitzebehandlung. In Deutschland ist daneben nur noch die Behandlung mit Sulfurylfluorid zugelassen.(Bild:  Marc Thürbach)
Hier unterzieht ein S&A-Mitarbeiter einen Container einer speziellen Hitzebehandlung. In Deutschland ist daneben nur noch die Behandlung mit Sulfurylfluorid zugelassen.
(Bild: Marc Thürbach)

Vom 1. September 2025 bis zum 30. April 2026 ist es wieder so weit: Das australische Landwirtschaftsministerium hat für bestimmte Warengruppen aus bestimmten Risikoländern, die per Seefracht nach Australien und Neuseeland verladen werden, eine Schädlingsbehandlung festgelegt. Diese können nur speziell zertifizierte und lizenzierte Begasungsunternehmen vornehmen. Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere die Verbreitung der marmorierten Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug = BMSB) auszuschließen, einem landwirtschaftlichen Schädling aus Asien, der, wie es heißt, erhebliche Schäden an Flora und Faune verursachen kann.

Die BMSB-Bestimmungen der australischen Regierung sind sehr streng und werden bei der Einfuhr ohne Ausnahmen durchgezogen.

Stefan Hilse, Category Director bei S&A Service- und Anwendungstechnik

Zu den wenigen Unternehmen in Deutschland , die aktuell offiziell für die BMSB-Schädlingsbehandlung zugelassen und zertifiziert sind, zählt die S&A Service- und Anwendungstechnik GmbH, Teil der internationalen Rentokil-Initial-Gruppe, die regelmäßig von den australischen Behörden auditiert werden. Zu den Behandlungsformen zählt die Begasung mit einem toxischen Begasungsmittel (in Deutschland ausschließlich mit Sulfurylfluorid) oder mit Hitze. Außerdem verfügt S&A über beheizbare Hallen, sodass die Behandlungen auch in der Winterzeit zuverlässig durchgeführt werden können, wie das Unternehmen angibt.

Vorsicht vor dem Verlust der Ware

Liegt für die betreffenden Seefrachten kein korrektes BMSB Treatment Certificate vor, können die australischen Behörden die Vernichtung der Ware vor Ort oder die Rückverschiffung anordnen – auf Kosten des Versenders. Um dies zu vermeiden, sollten Exporteure daher vorab genau prüfen, ob ihre Waren zu den Hochrisikogütern gehören. Wenn ja, sollten Lieferverzögerungen sowie die Kosten für die Schädlingsbehandlung einkalkuliert und die australischen Kunden rechtzeitig darüber informiert werden.

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