Luftfracht Teilverlust von Mobiltelefonen bei multimodalem Transport
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Bei einem multimodalen Transportvertrag muss der Multimodalunternehmer den genauen Schadenshergang darlegen, wenn der Anspruchsteller bestreitet, dass der Güterverlust während der Luftbeförderung eingetreten ist.
Ein Kunde beauftragte einen Multimodalunternehmer, wobei beide ihren Sitz in Deutschland hatten, Mobilfunktelefone nach Moldau zu transportieren. Im Zuge der Transportdurchführung kam es zu zwei Schadensfällen. Im Empfangsdepot am Zielort wurde der Verlust von insgesamt acht Mobilfunktelefonen festgestellt. Unstreitig war, dass der Multimodalunternehmer alle Pakete unbeschädigt vom Kunden übernommen hatte.
Den Transportverlauf schilderte der Multimodalunternehmer zusammenfassend wie folgt: Die Pakete wurden zunächst zum Lagerumschlagsplatz nach „C-Stadt“ transportiert und dort im Wareneingang gescannt. Anschließend seien sie in einen Luftfrachtcontainer verladen worden. Am Flughafen in „D-Stadt“ sei der Container jedoch wieder geöffnet worden, da das eingesetzte Flugzeug zu klein gewesen sei, um den Luftfrachtcontainer aufzunehmen. Die Pakete seien daraufhin aus dem Container entnommen und händisch in das Flugzeug verladen worden.
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