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Unternehmen kämpfen mit der neuen NIS-2-Richtline

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NIS-2-Richtlinie erfordert eine besser Kommunikation

Die meisten Unternehmen (72 Prozent) verfolgen die Auswirkungen von Schwachstellen in einer bestehenden Software-Lieferkette bis hin zu den Endkunden. Doch 39 Prozent informieren sie nicht oder nur gelegentlich über solche Schwachstellen. Beim Umgang mit Endkunden gibt es demnach Optimierungspotenzial. Aber woran scheitert vielerorts eine transparente Kommunikation? Nun, als großes Hindernis nennen 37 Prozent fehlendes Personal. Weitere 37 Prozent möchten einfach Klagen vermeiden. Häufig mache das Management den offenen Umgang mit Endkunden auch nicht zur Priorität (34 Prozent). In einigen Unternehmen (26 Prozent) fehle auch nur die Zeit oder es stünden zu viele andere Aufgaben an. Hinzu kommen noch 23 Prozent, die negative Auswirkungen auf die Unternehmensreputation befürchten. Aber genau das Stillschweigen schadet potenziell der eigenen Reputation. Das müssten Verantwortliche außer der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auch bedenken und entsprechend handeln. Die Studie zeigt rund um die NIS-2-Richtlinie also noch Handlungsbedarf auf – und die Zeit drängt. In Unternehmen komme es jetzt darauf an, die richtigen Strategien und Gegenmaßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben zu wählen. Blackberry kann dabei unterstützen, heißt es abschließend.

Eco-Verband warnt vor zu kurzer Umsetzungszeit

Dazu sagt Eco-Vorstand Klaus Landefeld: „Die Bundesregierung wäre gut beraten, sich bei der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stärker an die europäischen Vorgaben zu halten.“ Denn das Risiko, dass der Regulierungsrahmen auseinanderfalle und für Deutschland andere Regeln gelten als für Europa, sei groß. Insbesondere die Einstufung als „Betreiber kritischer Anlagen“ schafft laut Landefeld Unsicherheit für international tätige Unternehmen, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln befolgen müssten. Die kurze Umsetzungsfrist bereitet dem Verband ebenfalls Sorgen. Landefeld: „Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass sie im Anwendungsbereich der Richtlinie und der daraus folgenden Gesetzgebung in Deutschland liegen.“ Sie hätten sich folglich noch nicht auf die künftigen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereitet. Auch scheiterten sie teilweise schon daran, ihre eigene Betroffenheit zu ermitteln. Dass die EU-Kommission kurzfristig nun noch Durchführungs-Rechtsakte speziell für die Anbieter digitaler Dienste veröffentlicht, die ebenfalls zu beachten sind, erzeugt zusätzlich Unsicherheit, so der Eco-Vorstand. Der Zeitplan, den Gesetzentwurf fristgerecht durchs Kabinett – und das anschließende parlamentarische Verfahren – zu bringen, ist mittlerweile äußerst eng. Eine Fristüberschreitung des Startdatums 18. Oktober 2024 ist deshalb recht wahrscheinlich.

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